
(...) Für DIE LINKE bleibt zentral: Patientinnen und Patienten sind keine Kunden, Gesundheit ist keine Ware! Darum darf das Gesundheitssystem kein „Markt“ sein, der nach den Regeln des Wettbewerbs und des Wettbewerbsrechts gestaltet ist. (...)

(...) Ihre Kritik an diesen daraufhin via Änderungsantrag vorgenommen Korrekturen verwundert uns, da er diametral den Einschätzungen der (von Ihnen als dadurch benachteiligt angesehenen) Leistungserbringer entgegensteht. Die Heil- und Hilfsmittelerbringer kritisierten die ursprünglich geplante Anwendung des Wettbewerbsrechtes auf Verträge aus ihrem Bereich und begrüßten die von Ihnen kritisch gesehenen Änderungen. (...)

(...) Die von Ihnen abgeleitete Unterscheidung der Anwendung auf "verkammerte" und "nicht verkammerte" Berufe ergibt sich aus meiner Sicht nicht und ist auch politisch nicht beabsichtigt. (...)

(...) Daher wurden alle Verträge, die Krankenkassen oder ihre Verbände mit Leistungserbringern oder deren Verbänden abzuschließen haben, vom Anwendungsbereich des Kartellrechts ausgeschlossen. Unter den Anwendungsbereich des Kartellrechts fallen damit nur die Verträge, die Krankenkassen freiwillig abschließen können, z.B. Verträge zu integrierten Versorgung oder insbesondere die Rabattverträge in der Arzneimittelversorgung. (...)

(...) Im Ergebnis fallen damit unter den Anwendungsbereich des Kartellrechts nur die Verträge, die Krankenkassen freiwillig abschließen können, zum Beispiel Verträge zur integrierten Versorgung oder insbesondere die Rabattverträge in der Arzneimittelversorgung. (...)

(...) vielen Dank für Ihre Anfrage. Die SPD hat das AMNOG und damit die von Ihnen angesprochene Regelung abgelehnt. (...)