
(...) für ein rechtlich angreifbares Verhalten gab es keinerlei Anhaltspunkte. Um weitere Verletzungen von Personen und Rechten zu verhindern und Ruhe in die Angelegenheit zu bringen, wurde das Arbeitsverhältnis inzwischen im gegenseitigen Einvernehmen beendet. (...)


(...) Jeder, der eine Versicherung abschließt, sollte sich vor Abschluss des Vertrages über diese Punkte informieren. Daher ist Ihre Behauptung, dass niemand darüber aufgeklärt wird, dass psychische Erkrankungen von der Leistungspflicht ausgenommen sind, für mich nicht nachvollziehbar. (...)


(...) Grundsätzlich halte ich jedoch das Prinzip des „Förderns und Forderns“ für richtig. Der Staat hat die Aufgabe, die betroffenen Menschen bei ihrem Versuch, sich wieder in den Arbeitsmarkt einzugliedern, zu unterstützen, sie zu bestärken und zu fördern. (...)
