
(...) Im Ergebnis fallen damit unter den Anwendungsbereich des Kartellrechts nur die Verträge, die Krankenkassen freiwillig abschließen können, z.B. Verträge zu integrierten Versorgung oder insbesondere die Rabattverträge in der Arzneimittelversorgung. Die Unterscheidung zwischen verpflichtenden Verträgen, die nicht unter das Kärtellrecht fallen, und freiwilligen Verträgen, die vom Anwendungsbereich erfasst sind, ist im Ergebnis auch sachgerecht. (...)

(...) In der neuen Fassung werden die anzuwendenden Teile des GWB erweitert und gleichzeitig die Gerichtsbarkeit von den Sozialgerichten an die Zivilgerichte überwiesen. Außerdem wird klargestellt, welche Regelungen und Beschlüsse der Anwendbarkeit des GWB unterliegen, indem die vorherige Formulierung (Verpflichtung zum Vertragsabschluss und Schiedamtsregelung) präzisiert wird. (...)

Sehr geehrte Frau Westphal,

(...) Trotz dieser ernüchternden Erkenntnis halte ich von irgendwie gearteten Heilsversprechen, die eine schnelle und angeblich einfache Krisenlösung prophezeien, nicht sonderlich viel. Dazu zählen für mich auch die von Ihnen angesprochenen gemeinsamen Euro-Anleihen, die sogenannten Euro-Bonds. (...)

(...) vielen Dank für Ihre Anfrage. Politische Bildungsreisen werden vom Presse- und Informationsamt der Bundesregierung für die Mitglieder des Deutschen Bundestages organisiert. In jedem Jahr gibt es mehrere Termine, an denen diese Fahrten stattfinden. (...)

(...) Das zentrale Element der Grünen Grundsicherung ist die Stärkung der Rechte der Hilfebedürftigen und ihrer Angehörigen. Die schematische Fallbearbeitung mittels EDV-Masken durch die Job-Center muss einer qualifizierten, individuellen und umfassenden Zusammenarbeit weichen. (...)