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Frage von Manuela R. •

Frage an Lars Lindemann von Manuela R. bezüglich Gesundheit

Thema: Auslandskrankenversicherung bei psychischer Erkrankung

Sehr geehrter Herr Lindemann,
wie kommt es, dass Menschen, die während einer Auslandsreise psychisch erkranken, nicht versichert sind und auf ihren Kosten sitzen bleiben. Und wie kommt es, dass Menschen, die eine Auslandskrankenversicherung abschließen, nicht darüber aufgeklärt werden, dass sie im Falle psychischer Krankheit nicht versichert sind?
Wir bekommen immer wieder Anfragen von StudentInnen und ihren Angehörigen (Eltern),die während des Aulandssemesters oder während der Auslandspraktika das erste Mal psychisch erkranken. Dann wird ihnen trotz Auslandskrankenversicherung offenbart,dass sie genau in diesem Falle nicht versichert sind. Großes Leid, horente Kosten (86000 Dollar im letzten Fall einer Studentin). Sind psychische Krankheiten Krankheiten zweiter Klasse? Sind psychisch erkrankte Menschen Menschen zweiter Klasse?
Ist der Sachverhalt ein Fall für das Antidiskriminierungsgesetz?! Was sagt der Gesundheitsminister bzw. die Justizministerin dazu, die alle Ihrer Partei angehören?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau Richter-Werling,

zunächst möchte ich mich für die verspätete Antwort entschuldigen.

Bestandteil jedes Versicherungsvertrages sind die Versicherungsbedingungen, in welchen auch die allgemeinen Einschränkungen der Leistungspflicht (wie z.B. die Behandlung von psychischen Erkrankungen) aufgeführt werden. Jeder, der eine Versicherung abschließt, sollte sich vor Abschluss des Vertrages über diese Punkte informieren. Daher ist Ihre Behauptung, dass niemand darüber aufgeklärt wird, dass psychische Erkrankungen von der Leistungspflicht ausgenommen sind, für mich nicht nachvollziehbar.

Ich kann Ihnen nur empfehlen, die StudentInnen darauf hinzuweisen, vor Abschluss des Versicherungsvertrages die Versicherungsbedingungen genauestens zu prüfen, damit Überraschungen der geschilderten Art ausbleiben.

Mit freundlichen Grüßen

Lars F. Lindemann