
(...) In unserem Gesetzentwurf für ein Tierschutzgesetz, der noch in diesem Herbst in das parlamentarische Verfahren eingebracht werden soll, verbieten wir Zoophilie ausdrücklich. In dem Entwurf heißt es: „Es ist verboten zur Befriedigung des Geschlechtstriebs sexuelle Handlungen an einem Tier vorzunehmen oder von diesem an sich vornehmen zu lassen oder auf ein Tier einzuwirken, um es zur Duldung solcher Handlungen zu veranlassen“. (...)

Sehr geehrte Frau Saure,
ich erlaube mir, Sie an den Tierschutzbeauftragten der
SPD-Bundestagsfraktion, meinen Kollegen Heinz Paula MdB, zu verweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Frank-Walter Steinmeier

(...) Das bedeutet auch die klare Absage an Tierquälerei. Das im Grundgesetz verankerte Staatsziel des Tierschutzes darf nicht missachtet werden. (...)


Sehr geehrte Frau Saure,
in dieser Frage sollten Sie sich bitte an meinen Kollegen Heinz Paula wenden. Er ist Tierschutzbeauftragter unserer Fraktion.
Beste Grüße
Andrea Nahles

(...) Schon danach und nach dem Tierschutzgesetz Tierschutzgesetz ist das Quälen von Tierenvon erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden grundsätzlich verboten und unter Strafe gestellt. Tierquälereien, die bei sexuellen Handlungen mit Tieren verursacht werden können, fallen schon unter dieses Verbot. (...)