
(...) Gesundheit ist ein hohes Gut. Es ist deshalb die klare Position der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und auch meine ganz persönliche, dass alles getan werden muss, um in der Lebensmittelproduktion die unbewusste oder gar absichtliche Beimengung von Giftstoffen, die wissenschaftlich eindeutig als solche belegt sind, zu unterbinden. Landwirtschaftsministerin Aigner teilt diese Ansicht und hat in der Vergangenheit schon wiederholt bewiesen, dass sie verantwortungsbewusst mit der Frage umgeht, wie die Aspekte von Effizienz und Umweltverträglichkeit beim Anbau von Agrarprodukten in Einklang gebracht werden können. (...)

(...) Der wissenschaftliche Konsens ist, dass Glyphosat bei ordnungsgemäßer Anwendung keine Gesundheitsrisiken birgt. Bei sachgerechter Anwendung gilt Glyphosat verglichen mit anderen Herbiziden als wenig umweltbelastend; es ist biologisch abbaubar und für Menschen nicht toxisch. Es gibt umfangreiche epidemiologische Studien und Fallkontrollstudien aus Regionen, in denen Glyphosat in großem Umfang und seit vielen Jahren angewendet wird. (...)

(...) Dies bietet Gelegenheit, sich ausführlich mit dem Thema Glyphosat auseinanderzusetzen. Die SPD steht für die strikte Einhaltung des Vorsorgeprinzips. Deshalb muss nach unserer Auffassung den Hinweisen auf mögliche Gefahren des Glyphosateinsatzes für Gesundheit und Umwelt unbedingt nachgegangen werden. (...)

(...) Der Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen "Vorsorgeprinzip anwenden - Zulassung des Pestizidwirkstoffs Glyphosat aussetzen und Neubewertung vornehmen" beruht nicht auf wissenschaftlich fundierten Fakten. (...)

Sehr geehrter Herr Bauer,
der von Ihnen empfohlene URL ließ sich nicht öffnen. Den genannten Vorwurf halte ich jedenfalls für abwegig.

(...) Aufmerksam verfolgte ich daher die wissenschaftlichen Diskussionen und bildete mir eine Meinung auf der Basis von Fakten, nicht Mutmaßungen, Wunschvorstellungen oder Vorurteilen. Ich kann deshalb, Stand heute, feststellen: Ein positiver Beweis für die Verursacherrolle bei Amoktaten konnte für die Killerspiele bisher nicht erbracht werden. Damit aber stellt sich die Verbotsfrage selbstverständlich nicht, die unter diesen Voraussetzungen auch keinerlei Sinn machte. (...)