
(...) Herr Ernst hat mich gebeten, Ihnen zu Beate Klarsfeld für das Bundesverdienstkreuz antworten. (...)

(...) Der ESM kann aber nur ein Baustein hin zu einer krisenfesten finanz-, haushalts- und wirtschaftspolitischen Zusammenarbeit in der EU sein. Gleichzeitig brauchen wir einen starken Stabilitäts- und Wachstumspakt mit klaren Regeln zur Vermeidung von übermäßiger Verschuldung, eine Wirtschafts- und Solidarunion, die Fehlentwicklungen in einzelnen Staaten und somit wirtschaftliche Ungleichgewichte zwischen den Euro-Staaten frühzeitig erkennt sowie eine Kultur finanzpolitischer Verantwortung. Dafür muss sich die Bundesregierung in Brüssel einsetzen – ohne Wenn und Aber. (...)


(...) Da die Bundesrepublik diese jedoch schon 2009 im Grundgesetz verankert hat, braucht sie das Grundgesetz jetzt nicht mehr zu verändern. Im Zuge der Föderalismusreform II wurde damals das „Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 91c, 91d, 104b, 109, 109a, 115, 143d)“ beschlossen und somit die Schuldenbremse eingeführt. Eine ausführliche Erklärung der Funktionsweise der Schuldenbremse finden Sie im angefügten Dokument vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages. (...)

(...) Frau Klarsfeld hat viel für das Bild Deutschland in der Welt getan. (...) Frau Klarsfeld stammt aus armen Verhältnissen und hat deshalb einen Sinn für soziale Gerechtigkeit. (...)

(...) Sofern die parlamentarische Mitbestimmung hinsichtlich des Europäischen Stabilitätsmechanismus gewährleistet ist, sehe ich wenig Grund zur Sorge um unsere Demokratie. Sorgen bereitet mir vielmehr das Ausmaß der Aufgabe, zu deren Zweck der ESM konzipiert wurde. (...)