Bundestag 2009-2013 - Fragen & Antworten

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Antwort von Hans-Peter Friedrich
CSU
• 11.07.2012

(...) Zum einen gilt dies für die Neuregelung der einfachen Melderegisterauskunft zum Zwecke der Werbung und des Adresshandels. Auf Grundlage des derzeit gültigen Melderechtsrahmengesetzes (MRRG) kann jede Person oder Stelle eine Auskunft zu Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften einzelnen Einwohner bei der Meldebehörde erhalten (§ 21 Absatz 1 Satz 1 MRRG). (...)

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Antwort von Hans-Peter Uhl
CSU
• 24.10.2012

(...) die Weitergabe interner Behörden-Rufnummer ist nicht prinzipiell verboten. Wenn Sie derart personenbezogene Daten weitergeben, tragen Sie jedoch die Verantwortung dafür, dass sich die Verwendung dieser Daten in den Grenzen des rechtlich Zulässigen bewegt (vgl. (...)

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