
Sehr geehrter Herr Walter,

(...) Als Parlamentarischer Geschäftsführer habe ich auch und gerade während Plenarsitzungen umfassende Aufgaben, die nicht nur aus dem Plenarsaal heraus zu erledigen sind. So erklärt sich meine Abwesenheit während dieses Tagesordnungspunktes. (...)

(...) Zum einen gilt dies für die Neuregelung der einfachen Melderegisterauskunft zum Zwecke der Werbung und des Adresshandels. Auf Grundlage des derzeit gültigen Melderechtsrahmengesetzes (MRRG) kann jede Person oder Stelle eine Auskunft zu Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften einzelnen Einwohner bei der Meldebehörde erhalten (§ 21 Absatz 1 Satz 1 MRRG). (...)

(...) Dass bei der Abstimmung im Bundestag nur wenige Abgeordnete anwesend waren, ist hingegen kein Grund zur Verärgerung. Gerne möchte ich an dieser Stelle etwas über die Arbeitsweise des Bundestages erklären. (...)

(...) die Weitergabe interner Behörden-Rufnummer ist nicht prinzipiell verboten. Wenn Sie derart personenbezogene Daten weitergeben, tragen Sie jedoch die Verantwortung dafür, dass sich die Verwendung dieser Daten in den Grenzen des rechtlich Zulässigen bewegt (vgl. (...)

(...) Eine Schlechterstellung der Bürger durch die von mir befürwortete Neuregelung kann ich nicht erkennen. Schon das bisher geltende Melderecht lässt die Adressabfrage auch zu Werbezwecken zu („einfache Melderegisterauskunft“). (...)