Bundestag 2005-2009 - Fragen & Antworten

Portrait von Katherina Reiche
Antwort von Katherina Reiche
CDU
• 28.06.2007

(...) Wenn in einer Ehe gemeinsame Lebensentscheidungen getroffen werden, eine gemeinsame Lebensplanung, die dann nach der Scheidung ein Ehegatte weiterführt, zum Beispiel, wenn er Kinder betreut, dann bin ich der Auffassung, muss er sich in bestimmten zeitlichen Grenzen und bis er selber wieder Erwerbseinkommen erzielen kann, auf diese gemeinsame Lebensplanung auch verlassen können. Dieser Schutz muss sich auch im Unterhaltsrecht ausdrücken. (...)

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