
Sehr geehrter Herr Hoffmann,

Sehr geehrte Frau Rodi-Nohr,

(...) Die Telekommunikationsunternehmen haben die neu geschaffenen Speicherverpflichtungen faktisch bis spätestens zum 1. Januar 2009 zu erfüllen. (...)
(...) Nach so viel „Juristendeutsch“ möchte ich nochmals zusammenfassend versuchen, die Frage kurz und prägnant zu beantworten: Erstens gibt es momentan keine Anzeichen dafür, das sich durch die zu erwartenden Änderungen durch die Kommission die Lage für die Verbraucherinnen und Verbraucher verschlechtern würde, im Gegenteil. Zweitens werden die staatlichen Sicherheitsorgane nicht zu einem privaten Werkschutz umfunktioniert, da sich die Durchsetzung von privaten Rechten ausschließlich über den Zivilrechtsweg herstellen lässt. (...)

(...) Es muss bezweifelt werden, ob die jetzt beschlossenen Regelungen tatsächlich zu der gewünschten Begrenzung der Überwachungsmaßnahmen führen werden, nicht geglückt sind auch die Vorschriften für Berufsgeheimnisträger. Der Gesetzentwurf, wie er nun vom Bundestag beschlossen wurde, bemüht sich, einen einheitlichen Schutz für bestimmte Berufsgruppen zu gewährleisten, die konkrete Ausgestaltung ist jedoch fragwürdig. (...)

Lieber Alexander,