
(...) Die Rechtspolitik bewegt sich im Bereich der Telekommunikationsüberwachung in einem Spannungsfeld. Dem Grundrechtsschutz der Bürger steht die ebenfalls verfassungsrechtlich gebotene Pflicht des Staates zu einer effektiven Strafverfolgung gegenüber. (...)

(...) Die Praxis der Rentenversicherer zu der von Ihnen kritisierten Regelung stützt sich also sehr wohl auf Gesetze, die von Bundestag und Bundesrat beschlossen, vom Bundespräsidenten unterschrieben und im Bundesgesetzblatt verkündet wurden. Ihre Verfassungsmäßigkeit wurde in mehreren Gerichtsentscheidungen bestätigt. (...)

(...) Es geht nicht um Gesprächsinhalte. Die Speicherung erfolgt nicht in neuen staatlichen Dateien, sondern bei den Telekommunikationsunternehmen. Grundvoraussetzung für einen Zugriff auf solche Verkehrsdaten ist außerdem ein durch Tatsachen begründeter Verdacht auf eine schwere Straftat oder eine mittels Telekommunikation begangene Straftat (§§ 100 a 100 g und 100 h StPO, z.B. auch Raub, Erpressung, schwerer sexueller Missbrauch von Kindern, Verbreitung pornografischer Schriften, Geld- und Wertpapierfälschung). (...)

(...) in Deutschland sind das Fernmeldegeheimnis und die Pressefreiheit Grundrechte. Die Unschuldsvermutung ist Bestandteil des Rechsstaatsprinzip. Grundrechtseingriffe unterliegen einer umfassenden gerichtlichen Überprüfung. (...)

(...) Zu den verabschiedeten Neuregelungen gehört neben der Diätenerhöhung eine Anpassung der Altersversorgung von bisher 3 % auf nun 2,5 % der Entschädigung pro Jahr der Mitgliedschaft im Bundestag. Entgegen Ihrer Vermutung wurde darüber hinaus beschlossen, dass das „Rentenalter“ der Abgeordneten grundsätzlich von 65 auf 67 Jahre angehoben wird. (...)
