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Rolf Hempelmann
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Frage von Uwe B. •

Frage an Rolf Hempelmann von Uwe B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Hempelmann,

nachdem Sie für eine großzügige Erhöhung Ihrer Bezüge gestimmt haben, frage ich Sie, werden Sie diese Erhöhung, auch in dieser Höhe für die Beamten ab dem 01.01.2008 durchsetzen oder verstehe ich den Bundestag wieder mal nur als Selbstbedienungsladen? Warum werden die Pensionen nicht auch erst ab dem 67 Lebenjahr gezahlt, wie bereits im Beamten- und Rentenbereich umgesetzt? Sind Sie bessere Menschen? Mein Vertrauen haben Sie bereits mit Ihrem Abstimmungsverhalten zur Vorratsdatenspeicherung verloren und der von Ihnen mir zugesandte Standartbrief konnte Ihr Verhalten auch nicht entschuldigen.

Es grüßt Sie ein ehemaliger SPD Wähler

Uwe Behrendt

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Behrendt,

Vielen Dank für Ihre Email vom 17. November. Sie äußern darin Ihr Unverständnis über meine Entscheidung, für eine Erhöhung der Abgeordnetendiäten zu stimmen. Gerne lege ich Ihnen die Beweggründe für mein Abstimmverhalten dar.

Derzeit erhalten Abgeordnete des Bundestages eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 7.009 € brutto. Dieser Betrag, der seit 2003 nicht mehr angehoben wurde, wird bis zu Beginn des Jahres 2009 in zwei Stufen auf 7.668 € erhöht. Das ist viel Geld. Die Abgeordneten verdienen damit mehr als viele ihrer Wählerinnen und Wähler. Zugleich ist dieser Betrag geringer als das durchschnittliche Monatsgehalt eines Unternehmers oder eines etablierten Wissenschaftlers. Wenn diese Menschen ein Mandat als Bundestagsabgeordnete übernehmen, müssen sie damit rechnen, weniger als in ihrem bisherigen Beruf zu verdienen. Um sicherzustellen, dass im Bundestag Vertreter aller Einkommensklassen vorhanden sind, muss die Abgeordnetenentschädigung so gestaltet sein, dass sie auf der einen Seite für Gutverdienende zumutbar und auf der anderen Seite der sehr verantwortungsvollen und zeitintensiven Tätigkeit angemessen ist.

Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahre 1975 die Abgeordneten dazu verpflichtet, selbst über die Höhe ihrer Entschädigung zu bestimmen. Weil eine automatisierte Erhöhung der Diäten gesetzlich verboten ist, muss über jede Erhöhung der Entschädigung öffentlich diskutiert werden. Dadurch wird eine größtmögliche Transparenz erreicht, wie sie bei keinem anderen Berufsstand zu finden ist. Die Folge ist das Gegenteil dessen, was dem Bundestag gerne unterstellt wird: Statt sich einen „Selbstbedienungsladen“ zu schaffen, wurden die Abgeordnetenentschädigungen in den vergangenen Jahren bzw. Jahrzehnten nur maßvoll erhöht.

Seit der Verabschiedung des Gesetzes von 1975 gab es allein 12 Nullrunden; zuletzt wurden die Diäten vor fast fünf Jahren angepasst. Bezogen auf einen Zeitraum von sechs bzw. sieben Jahren entspricht die Verbesserung der Abgeordnetenbezüge einer Erhöhung von 1,5 % pro Jahr. Die jetzt beschlossene Diätenerhöhung gleicht das Gehalt der Abgeordneten an die gesetzlich vorgegebene Orientierungsgröße an, nach der die Entschädigung den Bezügen eines einfachen Richters an einem Bundesgericht oder eines Bürgermeisters einer Stadt oder Gemeinde in NRW mit 40.000 bis 60.000 Einwohnern entsprechen soll. Im Gegensatz zu den eben erwähnten Berufsständen erhalten Abgeordnete weder Sonderzahlungen in Form von Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder einem 13. Monatsgehalt noch Orts- oder Familienzuschläge.

Zu den verabschiedeten Neuregelungen gehört neben der Diätenerhöhung eine Anpassung der Altersversorgung von bisher 3 % auf nun 2,5 % der Entschädigung pro Jahr der Mitgliedschaft im Bundestag. Entgegen Ihrer Vermutung wurde darüber hinaus beschlossen, dass das „Rentenalter“ der Abgeordneten grundsätzlich von 65 auf 67 Jahre angehoben wird. Für Abgeordnete mit besonders langer Parlamentszugehörigkeit greift eine Sonderregelung, die einen vorgezogenen Ruhestand ermöglicht. Die Altersgrenze für den Anspruch auf eine Rentenzahlung wurde auch für die Sonderregelung von 55 auf 57 Jahre angehoben.

Sie haben in Ihrem Forumsbeitrag gefragt, ob auch für die Beamtenschaft eine Gehaltserhöhung in Aussicht steht. In Kürze beginnen die Tarifverhandlungen zur Erhöhung der Beamtenbesoldung. Dabei wird die sich abzeichnende Erhöhung der Beamtengehälter von der SPD-Bundestagsfraktion unterstützt.

Ich hoffe, dass Sie anhand dieser Informationen mein Abstimmungsverhalten nun besser nachvollziehen können.

Mit freundlichen Grüßen
Rolf Hempelmann