

(...) Der Unterhaltsvorschuss wird derzeit maximal 72 Monate bis zu einem Höchstalter des Kindes von 12 Jahren gezahlt. Ein Anspruch des Kindes eines alleinerziehenden Elternteils auf Leistungen besteht, wenn es vom anderen Elternteil keinen oder nur teilweise Unterhalt erhält. (...)

(...) Die neuen Regelungen des Unterhaltsrechts befassen sich unter anderem mit der Rangfolge der Unterhaltsberechtigten und sollen vor allem zum Wohle des Kindes beitragen. Dem Kind wird nach dem neuen Recht der Anspruch auf den ersten Rang bei den Unterhaltsansprüchen eingeräumt, dem betreuenden Elternteil der Anspruch auf den zweiten. (...)

(...) Familien bedürfen einer besonderen Förderung, um Benachteiligungen auszuräumen. Politische und gesetzgeberische Maßnahmen müssen daher Eltern unterstützen und Kinder bestmöglich fördern. Die FDP-Bundestagsfraktion hat sich für eine Erhöhung des Kindergeldes, eine Anhebung des Grundfreibetrages von Kindern auf den von Erwachsenen sowie die Gewährung von Unterhaltsvorschuss bis zum Erreichen der Volljährigkeit eines Kindes ausgesprochen. (...)

(...) Der Vorrang der Kinder ist aber nicht nur eine Rechengröße, sondern auch ein gesellschaftpolitisches Signal. Es darf nicht übersehen werden, dass die Bereitschaft und das Bemühen, für die eigenen Kinder Unterhalt zu bezahlen, deutlich größer ist als die Akzeptanz von Unterhaltszahlungen für die frühere Frau oder den früheren Mann. Das wird in der Lebenswirklichkeit seine praktisch Wirkung nicht verfehlen. (...)

(...) Selbst im Bereich der Kinderbetreuung bekommen Eltern und Kinder von einkommensschwachen Familien weit weniger als die Besserverdienender. Das Anfang 2007 eingeführte Erziehungsgeld der Familienministerin unterscheidet nach Einkommen in der Form, dass Hartz-IV-Empfängerinnen 300 Euro bekommen und Gutverdiende bis zu 1800 Euro im Monat. DIE LINKE ist hier die einzige politische Kraft die ganz deutlich von sozialer Ungerechtigkeit spricht. (...)