
(...) Beim Thema Anscheinswaffen ist für mich das Ergebnis dieser Abwägung, dem Verbot zuzustimmen. Es gibt viele Fälle, in denen Soft-Air-Varianten von Schusswaffen von Kriminellen eingesetzt wurden. (...)

(...) Ich habe als Mitglied des Innenausschusses des Bundestages der im Ausschuss noch einmal geänderten Fassung des § 42 a des Waffengesetzes zugestimmt, der dem Wildwuchs beim öffentlichen Tragen vor allem von Kriegswaffenimitaten ein Ende machen soll. Bitte berücksichtigen Sie auch die zahlreichen Stellungnahmen der Fachleute, beispielsweise aus der Polizei, die uns sehr deutlich klar gemacht haben, wie viele Überfälle mit diesen Waffen begangen wurden. (...)

(...) Die von Ihnen thematisierte Einführung eines Verbots des Führens von Anscheinswaffen soll nach dem Vorschlag der Regierung der neu ins Waffengesetz einzuführende § 42a regeln. Dieser lautet in der Entwurfsfassung wie folgt: „Es ist verboten, Anscheinswaffen schuss- oder zugriffsbereit zu führen. Dies gilt nicht für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen. (...)

Sehr geehrter Herr Ingold,
mit der Antwort auf Ihre Frage vom 15.02.08 hat sich diese Frage aus meiner Sicht erledigt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Maik Reiche, MdB

(...) Selbst für fachkundige Polizeibeamte ist in einer Gefahrensituation nicht erkennbar, ob das Gegenüber eine echte Waffe zieht oder eine Anscheinswaffe. Ich vertrete hier die klare Auffassung, Anscheinswaffen können nicht unter die EU-Spielzeugverordnung fallen. Wir brauchen ein sanktionsbewährtes Führungsverbot im öffentlichen Raum. (...)

(...) Nach den dramatischen Ereignissen in Winnenden hat sich die Bundestagsfraktion DIE LINKE entschieden, eine Neuausrichtung des Waffenrechts anzustreben. Wir haben uns dazu entschlossen, Waffen aus Privathaushalten zu verbannen und ihre zentrale Registrierung zu ermöglichen. (...)