Bundestag 2005-2009 - Fragen & Antworten

Portrait von Anette Kramme
Antwort von Anette Kramme
SPD
• 20.02.2008

(...) Um sich über den Demokratischen Sozialismus als Leitbild der SPD zu informieren, empfehle ich Ihnen die Lektüre des Godesberger Programms aus dem Jahre 1959 bzw. des Berliner Programms aus dem Jahre 1989 und selbstverständlich auch des Hamburger Programms. (...)

Portrait von Thomas Strobl
Antwort von Thomas Strobl
CDU
• 22.02.2008

(...) Hat er eine Festlegung innerhalb dieser Frist getroffen, kann der Bundespräsident allerdings aus wichtigen Gründen, also bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände wie etwa Naturereignissen, Unruhen, Seuchen oder Streiks größeren Umfangs den einmal bestimmten Termin wieder aufheben und innerhalb des vom Grundgesetz bestimmten Zeitraums neu festsetzen. Ob der Tod der Spitzenkandidatin einer Partei – wie der der von Ihnen erwähnten Frau Benazir Bhutto – einen solchen wichtigen Grund darstellt, obliegt der pflichtgemäßen Ermessensentscheidung des Bundespräsidenten. Dabei hätte er insbesondere den Zeitraum zu berücksichtigen, den die Partei der verstorbenen Bewerberin benötigt, um einen neuen Spitzenkandidaten oder eine neue Spitzenkandidatin zu nominieren. (...)

Portrait von Gregor Gysi
Antwort von Gregor Gysi
Die Linke
• 18.02.2008

(...) hat mich erreicht. Natürlich könnte das Gesetz geändert werden, aber das will die Mehrheit im Bundestag nicht. Notfalls müssten Sie allein oder mit anwaltlicher Hilfe eine einstweilige Anordnung beim Sozialgericht beantragen, um unverzüglich Geld ausgezahlt zu bekommen. (...)

Portrait von Dieter Wiefelspütz
Antwort von Dieter Wiefelspütz
SPD
• 17.02.2008

(...) Ich halte die Partei Die Linke für linkspopulistisch, aber nicht für verfassungsfeindlich. Ich kann nicht erkennen, daß die SPD es an einer klaren Abgrenzung gegenüber der Partei Die Linke vermissen läßt. (...)

Gabriele Hiller-Ohm
Antwort von Gabriele Hiller-Ohm
SPD
• 18.02.2008

(...) März 2008). In jedem Fall gilt die Verlängerung des Arbeitslosengeldes rückwirkend zum 1.1.2008. Wenn Sie vor Ihrer derzeitigen Arbeitslosigkeit länger als 48 Monate ununterbrochen gearbeitet haben, dann müsste sich - nach meiner nicht rechtsverbindlichen Berechnung - die Zahlung Ihres Arbeitslosengeldes um weitere sechs Monate verlängern. (...)

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