

Sehr geehrter Herr Klemm,
zur Arbeits- und Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft Bochum kann ich Ihnen keine Auskunft geben, dies liegt außerhalb meines Zuständigkeitsbereiches. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Fragen direkt dorthin.

Sehr geehrter Herr Scholz,
Ihre Frage habe ich am 27.2. beantwortet.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries

(...) nicht vor dem Hintergrund der verbotswidrigen Abgabe von Alkohol an Jugendliche diskutiert werden. Vielmehr ist der umfassende Verkauf von Alkohol an Tankstellen eine Folge der restriktiven Ladenschlussgesetze in den Ländern, die häufig nur über den Verkauf an Tankstellen die Möglichkeit einräumen, auch am späten Abend noch Konsumartikel wie Alkohol oder Dinge des täglichen Bedarfs zu erwerben. (...)

(...) Statt noch mehr neue Gesetze zum Schutz von Jugendlichen zu schaffen, die dann ebenso lax eingehalten werden, plädiere ich dafür, die bestehenden Jugendschutzregelungen streng anzuwenden und besser zu kontrollieren. Wenn Kommunen darüber hinaus die Notwendigkeit sehen, den Alkoholverkauf an Tankstellen zu unterbinden, um damit einhergehende Probleme zu lösen, sollte es ihnen frei gestellt sein, dies zu tun. (...)
