Sehr geehrter Herr Klenner,
(...) Die Grundlage für Entscheidungen im Bundestag ist etwas komplizierter. Der Abgeordnete ist zwar nur an sein "Gewissen" gebunden, aber es gibt eine Theorie, wonach nur wenige Entscheidungen Gewissensentscheidungen sind. Ansonsten versuchen die meisten Fraktionen, die Abgeordneten mit Fraktionsdisziplin zu einem bestimmten Abstimmungsverhalten zu bringen. (...)
(...) ich habe mich nicht zu entschuldigen, sondern klar zu stellen: Kritik an den Internetsperren ist natürlich grundsätzlich nicht ´pervers´. Ich habe lediglich deutlich machen wollen, dass der Konsum von Kinderpornographie keinesfalls unter die grundgesetzlich geschützte Informationsfreiheit fällt. (...)
(...) Gleichzeitig wird die BVVG in Zukunft darauf achten, dass im Einzelfall keine Familienmitglieder von Käufern als vollmachtlose Vertreter in einem Kaufvertrag mit anderen Familienmitgleidern auftreten. Rechtlich ist in diesem Zusammenhang noch darauf hinzuweisen, dass die Möglichkeiten einer "Vetternwirtschaft" über vollmachtlose Vertreter der BVVG ausgeschlossen sind, da der Wortlaut der EALG-Verträge einseitig von der BVVG vorgegeben wird und den gesetzlichen Vorgaben folgt. Auf die Person des Vetreters kommt es bei der vollmachtlosen Vertretung demnach überhaupt nicht an, da an den Verträgen keine Veränderungen von den Vollmachtlosen Vertretern vorgenommen werden können. (...)