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Frage von Sophie A. •

Frage an Gregor Gysi von Sophie A. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Gysi,

erst mal vielen herzlichen Dank für ihre wirklich sehr interessanten und ausführlichen Antworten. Davon könnten sich einige Abgeordnete - besonders die hier Herrschenden - wenigstens nur ein kleines Stück abschneiden und die Fragen der Bürger beantworten - und nicht nur in Standartantworten. Und deswegen meine Fragen:

Gibt es denn überhaupt irgendwelche Pflichten eines Abgeordneten ? (von der wir Bürger etwas haben)

Ich meine z. B.

Wahlversprechen einhalten, ("blühende Landschaften")

es ist auch die Rede von einem "Wählerauftrag" ... in was besteht dieser ?

muß sich ein Abgeordneter für Recht und Gesetz einsetzen ?

muß sich der Petitionsausschuss für Recht und Gesetz einsetzen ?

Weshalb sollen wir Bürger überhaupt noch jemanden wählen, wenn derjenige nur nach seinem "Gewissen" entscheiden darf ??? So jedenfalls die Antwort der CDU. (und vielfach eben kein Gewissen mehr existiert, denn das soll(te) jeden mahnen, der nicht nur gegen Recht und Gesetz verstößt, sondern auch gegen moralische Regeln, auch wenn diese inzwischen immer mehr am zusammenfallen sind.

Diese Frage stelle ich nun nur deshalb an Sie, weil ich von anderen Parteien, vorallem SPD und CDU bisher keine oder falls vereinzelt mal doch jedenfalls keine zufriedenstellende oder gar ausführliche und wirklich fundierte Antwort erhalten habe.

Mit sehr freundlichen Grüßen

Gibt es denn irgendetwas zu dem man einen Abgeordneten zwingen kann ? Notfalls auch mit drastischen Mitteln ? Oder haben Politiker Narrenfreiheit ?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Andreas,

selbstverständlich gibt es auch Pflichten für Abgeordnete. Die Gesetze gelten bekanntlich für alle. Im Bundestag sind viele Mitglieder von Ausschüssen und haben an den Sitzungen teilzunehmen, was sie in der Regel auch tun. Es gibt auch Druck, an bestimmten Abstimmungen teilzunehmen. Viele werden verpflichtet im Bundestag zu reden. Nicht wenige sind auch in ihren Wahlkreisen und in ihren Wahlkreisbüros aktiv. Dennoch gibt es zwischen den Abgeordneten bekanntlich große Unterschiede.

Die Grundlage für Entscheidungen im Bundestag ist etwas komplizierter. Der Abgeordnete ist zwar nur an sein "Gewissen" gebunden, aber es gibt eine Theorie, wonach nur wenige Entscheidungen Gewissensentscheidungen sind. Ansonsten versuchen die meisten Fraktionen, die Abgeordneten mit Fraktionsdisziplin zu einem bestimmten Abstimmungsverhalten zu bringen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi

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