Frage von Dr. Heiko Z. • 22.03.2024
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Antwort 17.04.2024 von Benjamin Raschke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Im Dezember 2021 gab es eine gesetzliche Änderung in der Tierschutz-Versuchstierverordnung. Diese Änderung besagt, dass nunmehr auch Versuche zur Aus-, Fort- und Weiterbildung in einem vollständigen vollen Genehmigungsverfahren geprüft werden und nicht wie zuvor nur einer Anzeigepflicht unterliegen.
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