Das Wahlrecht wurde gerade reformiert. Das sollten wir erst evaluieren, statt weiter zu verkomplizieren. Bürgerentscheide gehören für mich auf kommunale Ebene.
Bezüglich einer „Ersatzstimme“ besteht beim Landeswahlgesetz von Baden-Württemberg aus meiner Sicht kein Änderungsbedarf. Es ist gewährleistet, dass Kandidat*innen, die ein Direktmandat erringen, unabhängig vom Zweitstimmenergebnis ihrer Partei in den Landtag einziehen.
Für die Landtagswahl am 8. März 2026 gilt ein neues Wahlrecht.
Das Wahlrecht, das 2022 neu eingeführt wurde, ist bislang noch nicht angewendet worden. Erst nach der kommenden Wahl wird sich zeigen, wie es sich in der Praxis bewährt. Ich halte es deshalb für sinnvoll, zunächst Erfahrungen zu sammeln und die konkreten Auswirkungen sorgfältig auszuwerten, bevor erneut über Änderungen diskutiert wird.
