
Zum damaligen Zeitpunkt war die Anlage korrekt genehmigt und korrekt betrieben. Nichts hat also gegen einen Besuch der Anlage gesprochen. Wie oben beschrieben würde allerdings auch zum jetzigen Zeitpunkt nichts gegen eine Besichtigung der Anlage sprechen.

Die Achtung des humanitären Völkerrechts, der Schutz von Zivilist*innen und der ungehinderte Zugang für humanitäre Hilfe müssen gewährleistet sein.

Bitte wenden Sie sich hierzu an meine Kolleginnen Katharina Dröge und Britta Hasselmann, die Fraktionsvorsitzenden der Grünen im Deutschen Bundestag.

Für die Auswahl einer Kandidatin oder eines Kandidaten ist mir charakterliche Eignung und die Fähigkeit, für ganz Deutschland sprechen zu können, sehr wichtig

Daher sollten entsprechende disziplinarrechtliche Maßnahmen, wie beispielsweise die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis, eingeleitet werden, wenn eine Mitgliedschaft eines Beamten oder einer Beamtin in einer gesichert rechtsextremen Partei bekannt werden.

Grundsätzlich steht die CDU für eine Verwaltung, die Bürgerrechte achtet, Beschwerden sorgfältig prüft und auf Eingaben zeitnah und nachvollziehbar reagiert