| Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
|---|---|---|---|---|
![]() | Stefanie Wernet | CDU | 49 - Emmendingen | Dagegen gestimmt |
| | Anna Wiech | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 69 - Ravensburg | Dagegen gestimmt |
| | Guido Wolf | CDU | 55 - Tuttlingen-Donaueschingen | Dagegen gestimmt |
| | Carola Wolle | AfD | 20 - Neckarsulm | Nicht beteiligtungültig |
| | Annkathrin Wulff | SPD | 42 - Pforzheim | Dafür gestimmt |
| | Elke Zimmer | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 36 - Mannheim II | Dagegen gestimmt |
| | Alexsei Zimmer | AfD | 42 - Pforzheim | Enthalten |
Einsatz der Palantir-Software in der Landesverwaltung stoppen
Der Landtag von Baden-Württemberg hat in namentlicher Abstimmung einen Änderungsantrag (PDF) der SPD-Fraktion zum Stopp des Einsatz der Palantir-Software in der Landesverwaltung abgelehnt. Der Änderungsantrag bezog sich auf einen eigenen Antrag (PDF) der SPD, mit dem die Fraktion unter anderem nach dem Stand der Einführung der Datenanalyse-Software, nach einer europäischen Alternative und nach einem möglichen Ausstieg aus der Nutzung von Palantir gefragt hatte.
Mit dem Änderungsantrag forderte die SPD die Landesregierung auf, den Vertrag mit dem Unternehmen Palantir über die Nutzung der Software „Gotham“ zu kündigen oder auf andere Weise zu beenden. Außerdem sollte die weitere Einführung der Software gestoppt und sichergestellt werden, dass die Sicherheitsbehörden des Landes sie nicht einsetzen. Die SPD begründete ihre Forderung unter anderem mit Bedenken hinsichtlich der Datensicherheit und der Sicherheitsinteressen des Landes.
Zum Zeitpunkt der Abstimmung wurde die Palantir-Software nach Angaben der Landesregierung noch nicht im regulären Betrieb eingesetzt, sondern befand sich in der technischen Systemintegration. Die Landesregierung hatte zudem bereits beschlossen, den bestehenden Vertrag nach seiner fünfjährigen Laufzeit nicht zu verlängern. Spätestens 2030 soll nach dem Koalitionsvertrag eine europäische Alternative zur Verfügung stehen.
Es stimmten 14 Abgeordnete der SPD und AfD für den Änderungsantrag und 95 dagegen. 28 Abgeordnete aus der AfD-Fraktion enthielten sich, zwei Stimmen dieser Fraktion waren ungültig. Der Änderungsantrag der SPD wurde damit abgelehnt.

