Neues Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg

In einer namentlichen Abstimmung wurde der Gesetzentwurf von der rot-grünen Mehrheit im Landtag angenommen.

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Dafür gestimmt
65
Dagegen gestimmt
56
Enthalten
0
Nicht beteiligt
17
Abstimmungsverhalten von insgesamt 138 Abgeordneten.
Name Aufsteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Klaus Martin BurgerKlaus Martin BurgerCDU70 - Sigmaringen Dagegen gestimmt
Portrait von Friedrich BullingerFriedrich BullingerFDP/DVP22 - Schwäbisch-Hall Dagegen gestimmt
Portrait von Elke BrunnemerElke BrunnemerCDU41 - Sinsheim Nicht beteiligt
Portrait von Sandra BoserSandra BoserDIE GRÜNEN50 - Lahr Dafür gestimmt
Portrait von Bea BöhlenBea BöhlenDIE GRÜNEN33 - Baden-Baden Dafür gestimmt
Portrait von Thomas BlenkeThomas BlenkeCDU43 - Calw Dagegen gestimmt
Portrait von Hans-Heribert BlättgenHans-Heribert BlättgenSPD19 - Eppingen Dafür gestimmt
Sascha BinderSascha BinderSPD11 - Geislingen Nicht beteiligt
Portrait von Norbert BeckNorbert BeckCDU45 - Freudenstadt Dagegen gestimmt
Portrait von Christoph BayerChristoph BayerSPD48 - Breisgau Dafür gestimmt
Portrait von Theresia BauerTheresia BauerDIE GRÜNEN34 - Heidelberg Dafür gestimmt
Portrait von Muhterem ArasMuhterem ArasDIE GRÜNEN1 - Stuttgart I Dafür gestimmt
Portrait von Katrin AltpeterKatrin AltpeterSPD15 - Waiblingen Dafür gestimmt

Ziel des Antrags ist, die Weiterbildungsbereitschaft von Beschäftigten in Baden-Württemberg zu fördern. In ihrem Koalitionsvertrag haben SPD und Grüne festgelegt, dass auch Baden-Württemberg als eines der letzten Bundesländer eine bezahlte Bildungsfreistellung einführt. Neben Baden-Württemberg sind es nur noch Bayern, Sachsen und Thüringen, die kein solches Gesetz haben.
Die Bildunsgträger äußerten sich meistens positiv. Sie sehen das Gesetz als wichtigen Bestandteil einer Strategie für lebenslanges Lernen sowie als Beitrag zur Förderung der Persönlichkeit der Beschäftigten. Die Arbeitgeberverbände hingegen stehen dem Gesetz aufgrund der erhöhten Personalkosten eher skeptisch gegenüber.
Ab 1. Juli 2015 erhalten Beschäftigte in Baden-Württemberg die Möglichkeit, an bis zu fünf Tagen pro Jahr an Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen und hierfür von ihrer Arbeit freigestellt zu werden. Möglichkeiten zur Fortbildung sind neben der beruflichen und der politischen Weiterbildung auch beispielsweise die Qualifikation für ein Ehrenamt.
Anspruchsberechtigt sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Beamtinnen und Beamte sowie Auszubildende und Studierende an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg. Kleinere Betriebe mit bis zu zehn Mitarbeitern sind allerdings von der Bildungszeit ausgenommen.

Weiterführende Links:
Neues Bildungszeitgesetz in BW. Bezahlte Weiterbildung für Mitarbeiter (SWR Fernsehen, 11.3.2015)