In der vergangenen Legislaturperiode haben wir im Bundestag mehrere fraktionsübergreifende Gruppenentwürfe beraten. Ich habe mich dabei bewusst für den zusammengeführten Entwurf entschieden, der ein eigenes Suizidhilfegesetz vorsah und der Hilfe zur eigenhändigen Selbsttötung grundsätzlich straffrei regeln wollte, verbunden mit einer verpflichtenden, ergebnisoffenen Beratung, die Alternativen, palliative Möglichkeiten und die Tragweite der Entscheidung in den Blick nimmt.