Der Haushalts- und Finanzausschuss berät u.a. den von der Landesregierung vorgelegten Landeshaushalt, der den gegenwärtigen Bedürfnissen gerecht wird, aber auch die Belastung künftiger Generationen im Blick behalten soll. Zugleich kontrolliert der Haushalts- und Finanzausschuss die Verwendung der Gelder durch die Landesregierung. Zahlreiche Maßnahmen im Haushaltsvollzug bedürfen seiner Einwilligung.
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