Thüringer Verwaltungsreform

Der Gesetzentwurf der Linksfraktion, der Grünen und der SPD zur Einführung des Thüringer Gesetzes über die Grundsätze von Funktional- und Verwaltungsreformen wurde gegen die Stimmen von CDU und AfD angenommen. 

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Dafür gestimmt
47
Dagegen gestimmt
29
Enthalten
1
Nicht beteiligt
13
Abstimmungsverhalten von insgesamt 90 Abgeordneten.
NameFraktionWahlkreis Aufsteigend sortieren Stimmverhalten
Portrait von Birgit PelkeBirgit PelkeSPD1 - Eichsfeld I Dafür gestimmt
Portrait von Björn HöckeBjörn HöckeAfD1 - Eichsfeld I Nicht beteiligt
Portrait von Gerold WucherpfennigGerold WucherpfennigCDU1 - Eichsfeld I Dagegen gestimmt
Portrait von Frank KuschelFrank KuschelDIE LINKE Dafür gestimmt
Portrait von Thomas RudyThomas RudyAfD Dagegen gestimmt
Portrait von Oskar HelmerichOskar HelmerichSPD Dafür gestimmt
Portrait von Siegfried GenteleSiegfried Gentelefraktionslos Enthalten
Portrait von Christian SchaftChristian SchaftDIE LINKE Dafür gestimmt
Portrait von Stefan MöllerStefan MöllerAfD Nicht beteiligt
Portrait von Iris Martin-GehlIris Martin-GehlDIE LINKE Dafür gestimmt
Portrait von Sabine BerningerSabine BerningerDIE LINKE Dafür gestimmt
Kati Engel, MdL Thüringen, DIE LINKEKati EngelDIE LINKE Dafür gestimmt
Jens Krumpefraktionslos Dafür gestimmt
Portrait von Olaf KießlingOlaf KießlingAfD Dagegen gestimmt
Portrait von Corinna HeroldCorinna HeroldAfD Dagegen gestimmt

Der Gesetzentwurf der Linksfraktion, der Grünen und der SPD zur Einführung des Thüringer Gesetzes über die Grundsätze von Funktional- und Verwaltungsreformen wurde gegen die Stimmen von CDU und AfD angenommen. 

Grundlage für den Gesetzesentwurf war der Beschluss des Landtages "Verwaltungs-, Funktional- und Gebietsreform auf den Weg bringen" vom 27.02.2015 Drucksache 6/316. Daraufhin wurde am 22.12.2015 das Leitbild "Zukunftsfähiges Thüringen" beschlossen.
Das "Thüringer Gesetz über die Grundsätze von Funktional-und Verwaltungsreformen (ThürGFVG)" soll zur Verankerung der im Leitbild formulierten Ziele dienen. Hintergrund war, dass sich Thüringen in Zukunft verschiedenen Herausforderungen stellen muss, wie z.B. dem demografischen Wandel, die finanziellen Entwicklungen, Anpassungserfordernisse der öffentlichen Verwaltung durch Spezialisierungsnotwendigkeiten und der rasante Fortschritt in der Informations- sowie Kommunikationstechnik. Außerdem sollen die Verwaltung und Funktionalitäten mit der Gebietsreform harmonisieren.

Das Gesetz besteht aus den zwei folgenden Teilen:

1. die Funktionalreform

  • Kommunalisierung nach dem Subsidiaritätsprinzip
    • Aufgaben werden an die kommunale Ebene abgegeben, damit nach der Gebietsreform die Bürgernähe bestehen bleibt.
    • keine generelle Kommunalisierung, sondern aufgabenbezogen
  • Abschluss bis zum 01.01.2019

2. die Verwaltungsreform

  • Ziel: moderne, bürgernahe, effiziente Verwaltung
  • Entbürokratisierung, Vereinfachung, Beschleunigung
  • Verstärkung der E-Governments
  • Reform des Landesverwaltungsamtes vom dreistufigen um zweistufigen Verwaltungsaufbau

Als Kritikpunkte, warum sie den Gesetzesentwurf ablehne, äußerte die CDU-Fraktion, dass keine Kostenfolgeabschätzung vorgenommen und keine Aufgabenkritik erstellt wurde. Außerdem unterstützen sie nicht die Kommunalisierung und die Schaffung einer zweistufigen Verwaltung.

Die AfD-Fraktion kritisierte einen fehlenden Aufgabenkatalog sowie das Fehlen der Kosten, die durch die Reformen entstehen.