Entschädigung verurteilter homosexueller Menschen nach 1945

Der Antrag zur Rehabilitierung verurteilter homosexueller Menschen nach 1945 wurde mit den Stimmen der Regierungsparteien Linke, Grüne, und SPD sowie der CDU angenommen. Die AfD stimmte geschlossen gegen den Antrag.

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Dafür gestimmt
65
Dagegen gestimmt
8
Enthalten
0
Nicht beteiligt
17
Abstimmungsverhalten von insgesamt 90 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Diana SkibbeDiana SkibbeDIE LINKE39 - Greiz I Dafür gestimmt
Portrait von Karola StangeKarola StangeDIE LINKE24 - Erfurt I Dafür gestimmt
Portrait von Christina TaschChristina TaschCDU2 - Eichsfeld II Nicht beteiligt
Portrait von Heike TaubertHeike TaubertSPD40 - Greiz II Dafür gestimmt
Portrait von Jörg ThammJörg ThammCDU23 - Ilm-Kreis II Dafür gestimmt
Portrait von Christian TischnerChristian TischnerCDU40 - Greiz II Dafür gestimmt
Mario Voigt, Portraitfoto. Er trägt Brille ein blaues Sakko, ein weißes Hemd und eine schwarzer Krawatte.Mario VoigtCDU36 - Saale-Holzland-Kreis II Dafür gestimmt
Portrait von Raymond WalkRaymond WalkCDU6 - Wartburgkreis II / Eisenach Dafür gestimmt
Portrait von Marion WalsmannMarion WalsmannCDU26 - Erfurt III Nicht beteiligt
Portrait von Frank WarneckeFrank WarneckeSPD25 - Erfurt II Dafür gestimmt
Portrait von Herbert WirknerHerbert WirknerCDU28 - Saalfeld-Rudolstadt I Nicht beteiligt
Portrait von Torsten WolfTorsten WolfDIE LINKE37 - Jena I Dafür gestimmt
Henry WormHenry WormCDU20 - Hildburghausen II / Sonneberg II Dafür gestimmt
Portrait von Gerold WucherpfennigGerold WucherpfennigCDU1 - Eichsfeld I Dafür gestimmt
Portrait von Christoph ZippelChristoph ZippelCDU44 - Altenburger Land II Dafür gestimmt

Der Antrag der Regierungsparteien wurde mit der Begründung eingereicht, dass die Gesetzgebung gegenüber homosexueller Menschen nach 1945 in beiden deutschen Staaten unverändert blieb. Der Europäische Gerichtshof hatte zudem entschieden, dass das dadurch entstandene Leid gegen die Europäische Menschrechtskonvention verstößt.

In der BRD waren nach den Artikeln 175 und 175a des StGB sämtliche homosexuelle Handlungen unter Männern bis August 1969 strafbar. Von Anfang September 1969 bis Juni 1994 galten unterschiedliche Schutzaltersgrenzen für hetero- und homosexuelle Handlungen.

Aber auch in der DDR wurde gleichgeschlechtliche Liebe diskriminiert. 1950 wurde zwar zur vor-nationalsozialistischen Fassung des Artikels 175 des Strafgesetzbuches zurückgekehrt, eine Legalisierung der Homosexualität fand jedoch erst 1968 statt. Erst dann wurde der Artikel 175a der nationalsozialistischen Gesetzgebung entfernt. Deswegen gab es auch hier bis 1989 verschiedene Schutzaltersgrenzen für hetero- und homosexuelle Handlungen.

Außerdem sei zu beachten, dass das Alter der betroffenen Personen schon fortgeschritten ist und man bemüht sein solle, eine schnelle und vor allem unbürokratische Lösung zu finden, damit das erlittende Unrecht zügig entschädigt werden kann.

Die anwesenden Abgeordneten der SPD, Linken, Grünen und CDU stimmten geschlossen für den Antrag, die AfD dagegen, da sie verfassungsrechtliche Bedenken habe. Nur die Judikative wäre dazu berechtigt Strafurteile aufzuheben.