Feststellung einer außergewöhnlichen Notsituation für das Jahr 2025

Am 17. Dezember 2024 stimmte der Landtag über einen Antrag der Landesregierung zur Feststelltung einer außergewöhnlichen Notsituation nach § 18 Abs. 5 der Landeshaushaltsordnung für das Jahr 2025 ab. Diese soll es der Regierung ermöglichen, 39 der insgesamt 63 Maßnahmen, die im Rahmen des Corona-Sondervermögens angestoßen wurden, fortzuführen bzw. abzuschließen. Für 2025 sind dafür 825 Mio. Euro veranschlagt. Auch die Rückzahlung der für das Sondervermögen aufgenommenen Kredite verschiebt sich um ein weiteres Jahr. Die außergewöhnliche Notsituation wird durch Annahme des Antrags das sechste Jahr in Folge festgestellt.

Der Antrag der Landesregierung wurde in seiner Gesamtheit mit 52 Ja-Stimmen angenommen. 28 Abgeordnete stimmen dagegen, es gab 11 Stimmenthaltungen. Die Regierungsfraktionen aus CDU, SPD und FDP stimmten für die Feststellung einer außergewöhnlichen Notsituation. Nur der FDP-Abgeordnete Konstantin Pott stimmte dagegen. Ebenfalls gegen den Antrag stimmten die Fraktionen der AfD und von Bündnis 90/Die Grünen. Die Fraktion von Die Linke enthielt sich geschlossen. 

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Dafür gestimmt
52
Dagegen gestimmt
28
Enthalten
11
Nicht beteiligt
6
Abstimmungsverhalten von insgesamt 97 Abgeordneten.