In Baden-Württemberg und Karlsruhe besteht neben der mündlichen Austrittserklärung beim Standesamt auch die Möglichkeit einer notariell beglaubigten schriftlichen Austrittserklärung.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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