
Wie bereits in der letzten Antwort erwähnt, sind Kinderehen durch die erforderliche Ehemündigkeit beider Heiratswilliger von 18 Jahren in Deutschland nicht möglich. Damit wird die Lanzarote-Konvention in Bezug auf Kinderehen eingehalten.
Foto: James Kahn
Wie bereits in der letzten Antwort erwähnt, sind Kinderehen durch die erforderliche Ehemündigkeit beider Heiratswilliger von 18 Jahren in Deutschland nicht möglich. Damit wird die Lanzarote-Konvention in Bezug auf Kinderehen eingehalten.
Das Alter der sogenannten Ehemündigkeit ist im Interesse des Kindeswohls auf 18 Jahre festgelegt.
Wenn man die Umwelt entlasten und einen Beitrag zur Energiewende leisten möchte sollte man in Solarthermie-Anlagen investieren
Durch den Ausbau erneuerbarer Energien würden die Energiepreise langfristig gut bezahlbar bleiben.
Für uns gilt es nun ausreichende Anreize zu setzen, um die Abhängigkeit der einzelnen Bürger*innen vom Auto als Hauptverkehrsmittel massiv zu reduzieren.
Wir arbeiten intensiv an unserem Vorhaben, so dass es realistisch ist, dass unser Ziel Ende dieses bzw. Anfang nächsten Jahres auf den Weg gebracht wird.