
(...) die Bundesregierung hat diese Streichung des Rentenversicherungsbeitrages im Rahmen ihres Sparpakets im vergangen Jahr veranlasst. Die etwas zynische Begründung dafür ist, dass die Rentenversicherungsbeiträge für ALG-II-Bezieher bei einer monatlichen Bemessungsgrundlage von 205 Euro sowieso nur - pro vollem Jahr - einen Rentenaufschlag von 2,09 Euro erbrächte. (...)