Sehr geehrter Herr Waldmüller, wie bewerten Sie als ordentliches Mitglied im Agrarausschuss die anhaltenden Vorwürfe bezüglich mutmaßlicher Datenmanipulationen im Klima-Moor-Projekt „Serrahn-Süd“?
Kritiker und betroffene Eigentümer verweisen auf gravierende, physikalisch unmögliche und manipulierten Wasserspiegeldaten (WSP) im amtlichen BIOTA-Computermodell des Projekts. Strafbar nach §§ 13, 263, 264 StGB. Da die zuständigen Planungsbehörden diese mathematischen Diskrepanzen und drohende Schäden an privaten Grundstücken bestreiten, liegt auch dem Petitionsausschuss hierzu bereits meine Petition unter der offiziellen Pet.Nr.: 2026/00195 vor. Eine Bürgerinitiative finanziert zudem per Crowdfunding eine unabhängige Überprüfung durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur. Die detaillierten hydrogeologischen Einwände und Fakten zu dieser Fehlplanung sind in der Dokumentation unter https://drive.google.com/file/d/1e5CXcU_YtIZnpsMz_m9gNRlqlX8mVdC_/view öffentlich einsehbar. Unterstützen Sie als Ausschussmitglied eine unabhängige Nachmessung zur Sicherung der verfahrensrechtlichen Integrität? Spenden Sie symbolisch für diese zivile Initiative zur transparenten Aufklärung?
MfG
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Anfrage an mich vom 30. Juli 2026.
Ich möchte zunächst darauf hinweisen, dass ich erst vor Kurzem Mitglied im Agrarausschuss geworden und für das Fachgebiet Jagd zuständig bin, nachdem Thomas Diener ersetzt werden musste. Für Umweltschutz und Landwirtschaft ist nach wie vor das Agrarausschussmitglied der CDU, Frau Beate Schlupp, zuständig. Daher ist mir die vorhergehende Behandlung aus eigenem Erleben nicht bekannt. Auch nicht die Behandlung im Petitionsausschuss. Um Ihre Frage zu beantworten, habe ich dennoch recherchiert.
Am 23. Juli 2026 verfasste das Ausschusssekretariat des Petitionsausschusses das letzte Schreiben an Sie. Inhaltlich soll das Projekt für die Landesregierung zur Wiedervernässung des Niedermoorgebiets „Serrahn-Süd“ ein Vorzeigevorhaben er deutschen Klimaschutzstrategie werden. Kommunalpolitisch wurde in der zuständigen Gemeindevertretung von Neu Poserin dazu im Jahr 2023 der entsprechende Beschluss gefasst und diese Entscheidung am 4. Juni 2026 auch bestätigt.
Landespolitisch wurde Ihre Petition im Landtag am 1. Juli 2026, LT-Drucksache 8/6740 abgeschlossen. Die neu eingereichte Petition konnte nicht behandelt werden kann, da sie nach Ansicht des Ausschusses im Wesentlichen eine Wiederholung Ihrer früheren Beschwerde (Pet.-Nr. 2023/00110), die bereits umfassend durch den Petitionsausschuss aufgeklärt sein soll, darstellt. Von einer erneuten Behandlung ist daher gemäß § 2 Abs. 2 d des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz abzusehen. Das ist mein recherchierter Sachstand.
Ihre Intension ist aber nun weitergehend, da sie davon ausgehen, dass die Datenerhebung manipuliert ist und es sich daher um eine Fehlplanung handelt. Ich möchte mich nicht Ihrer Bewertung beteiligen. Da ich grundsätzlich Wert auf eine nachvollziehbare Planung lege, die die Eigentümer mitnimmt und von Ihnen akzeptiert wird, würde ich natürlich, wie von ihnen vorgeschlagen, eine unabhängige Nachmessung befürworten. Somit kann die Planung transparent offen behandelt werden. Unabhängig würde für mich aber bedeuten, dass es ein externer Gutachter ist, dem bestenfalls beide Seiten zustimmen. Sonst wird der Gutachter als tendenziös betrachtet und es ergibt kein beidseitig tragbares Ergebnis.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Waldmüller

