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Wolfgang Stefinger
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Frage von Ines G. •

Frage an Wolfgang Stefinger von Ines G. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Dr. Stefinger,
zur geplanten Masernimpfpflicht habe ich folgende Fragen an Sie:
Droht mir und anderen Eltern der Entzug des Sorgerechtes, wenn wir unsere Kinder nicht, bzw. nicht mehr, impfen lassen?
Was ist die Konsequenz, wenn man zudem nicht bereit ist, die vorgesehene Geldstrafe zu zahlen?
Droht mir als Krankenschwester oder auch anderen unter die Impfpflicht fallenden Berufsgruppen Berufsverbot, wenn man sich nicht impfen lässt
Besteht in Deutschland die Möglichkeit, dass ungeimpfte Kinder von Polizisten aus der Kindertageseinrichtung abgeholt werden, wie in Italien?
Wer übernimmt die Verantwortung, falls Kinder durch Impfungen zu Schaden kommen?
Werden Ärzte verpflichtet vor der Impfung ausführlich über alle möglichen Komplikationen aufzuklären?
Stimmt es, dass es sich bei einer Impfung rein rechtlich gesehen um eine Körperverletzung handelt?
Stimmt es, dass für die Masernimpfpflicht kein Einzelimpfstoff zur Verfügung gestellt wird und daher gleichzeitig auch gegen Mumps und Röteln geimpft werden muss, auch wenn der Impfling diese Krankheiten bereits durchgemacht hat?
Stimmt es, dass die als Komplikation von Masern gefürchtete SSPE Erkrankung auch gleichzeitig eine Komplikation der Masernimpfung darstellt?
Ist die Masernimpfpflicht ihrer Meinung nach mit dem Grundgesetz vereinbar?
Herzlichen Dank für ihre Antwort.
I. G.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau G.,

vielen Dank für Ihre Fragen zum Thema Masernimpfplicht. Ich halte es für sehr wichtig, eine offene und differenzierte gesellschaftliche Diskussion zu diesem Thema zu führen und trage gern zur weiteren Aufklärung über das Thema bei. Ausführliche Antworten auf Ihre Fragen erhalten Sie beim Faktencheck der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zum Thema unter https://www.cducsu.de/spezial/faktencheck-masern-impfpflicht.

Fest steht: Impfungen gehören zu den wirksamsten präventiven Maßnahmen, die in der Medizin zur Verfügung stehen. Gleichzeitig schützt die Impfung nicht nur die geimpften Personen selbst, sondern insbesondere indirekt auch die Menschen, die sich nicht selbst impfen lassen können, so z. B. Säuglinge bis zum 6. Lebensmonat oder anderweitig erkrankte Menschen. Vor diesem Hintergrund haben wir in den letzten Jahren viel für die Prävention in Deutschland getan. Dennoch besteht bei einigen Schutzimpfungen noch Verbesserungsbedarf, um die sogenannte Herdenimmunität zu gewährleisten. Diese, vor allem für Menschen, die sich nicht impfen lassen können, wichtige Immunität tritt ein, wenn 95 Prozent der Bevölkerung über einen entsprechenden Impfschutz verfügt. Defizite bestehen derzeit beim Impfschutz von Kindern bei den zweiten Impfungen gegen Masern, Mumps und Röteln. Insbesondere liegen aber die Quoten der Erwachsenen bei der Masernimpfung noch unter den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO). So veröffentlichte die WHO erst kürzlich aktuelle Daten zur Ausbreitung von Masern und damit zusammenhängenden Todesfällen: Im Jahr 2017 lag die Zahl der Infektionen bei rund 6,7 Millionen Fällen, 110.000 Menschen starben laut den Berechnungen. Die Mehrzahl der Betroffenen von Infektionen mit Todesfolge waren Kinder unter 5 Jahren. Auch steigt die Infektionsrate rasant an, weltweit kam es zu einer Verdopplung der Infektionen, in Europa sogar zu einer Verdreifachung. Diesen Trend gilt es zu stoppen.

Bei Masern bedeutet eine niedrige Impfquote ein hohes Gesundheitsrisiko. Masern sind eine schwerwiegende Erkrankung, die sogar tödliche Folgen haben kann. Die Bundesregierung ist nun einen Schritt weitergegangen, um möglichst viele Kinder schützen zu können. Denn auch die Kinder und chronisch Kranken, die nicht geimpft werden können, besitzen das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit nach Art. 2 Abs. 2 GG. Nach reiflicher Überlegung und Diskussion hat die Bundesregierung daher entschieden, eine Masernimpfpflicht überall dort einzuführen, wo Menschen täglich in engen Kontakt miteinander kommen. Egal ob in der Kita, bei der Tagesmutter, in der Schule oder der Flüchtlingseinrichtung – es sollen möglichst alle Kinder vor einer Masernansteckung geschützt werden. Die Impfpflicht wird mittelfristig zu einer deutlichen Steigerung der Impfquoten und damit zu einem verstärkten Gesundheitsschutz insbesondere für Kinder und die Schwächsten in unserer Gesellschaft führen.

Damit aber nicht genug: Es sind weitere, teilweise schon seit Jahren geforderte Maßnahmen vorgesehen, die die Prävention durch Impfen erheblich voranbringen werden: Ein Impfnachweis kann künftig in elektronischer Form erfolgen, die Krankenkassen können ihre Versicherten individuell an fällige Impftermine erinnern, jede Fachärztin bzw. jeder Facharzt kann künftig gebietsübergreifend Schutzimpfungen durchführen. Dem Öffentlichen Gesundheitsdienst wird es zudem erleichtert, mit den Krankenkassen öffentliche Reihenimpfungen insbesondere in Schulen zu organisieren. Schließlich erhalten das Robert Koch-Institut und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zusätzliche Mittel für eine wissenschaftliche Erfassung der Impfquoten in der Bevölkerung sowie für Kampagnen, die für die Bedeutung des Themas Impfen sensibilisieren.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Dr. Wolfgang Stefinger

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