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Wolfgang Roick
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Frage von Antje B. •

Frage an Wolfgang Roick von Antje B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Ein Arbeitsplatzverlust ist heutzutage leider keine Ausnahmeerscheinung. In diesem Fall ist der erste Schritt der Gang zur Agentur für Arbeit. Geschieht dies das 1. Mal im Erwerbsleben, werden die persönlichen Daten des Betroffenen umfänglich aufgenommen und erfasst. Dabei wird dem Arbeitssuchenden/Antragsteller auf ALG unabhängig vom Lebensalter und Dauer des Arbeitslebens die Frage nach der Staatsbürgerschaft und etwaigen Migrationshintergrund der ELTERN des Bürgers gestellt.

WARUM? Kennen Sie den Hintergrund dieser Frage und Erfassung dieser „Abstammungsdaten“? Wofür und von wem werden diese Angaben (Herkunft der Eltern) benötigt/genutzt? Wie stehen Sie zur Erhebung genau dieser Information zur Herkunft antragstellender Bürger*innen? Ist diese Frage vereinbar/konform mit den Gesetzen und Regelungen die Tätigkeit, Verantwortung und Vollmachten der Agentur für Arbeit und die Persönlichkeitsrechte der Bürger*innen betreffend?

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Antwort von
SPD

Nach Rücksprache mit dem Jobcenter kann ich darüber informieren, dass
die Daten für statistische Zwecke erhoben werden. Diese Angaben sind
freiwillig und keine Pflicht, Sie müssen dies also nicht angeben. Die
gesetzliche Grundlage hierfür ist die
Migrationshintergrund-Erhebungsverordnung vom 29.9.2010.

Mir persönlich erschließt sich die Notwendigkeit einer solchen Erhebung
nicht.

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