Antwort ausstehend von Wolfgang Reuther CDU
100.000 € für mehr Demokratie
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(...) nach meiner Kenntnis gilt der von mir angeführte Bebauungsplan nach wie vor. Daher bedarf es auch keiner weiteren Ausführungen. (...)
(...) Der Bebauungsplan „Himmelreich II“ setzt für den fraglichen Bereich ein Gewerbegebiet gem. § 8 BauNVO fest. (...)
Sehr geehrte Frau Dietz,