(...) Versorgungsbezüge unterliegen bereits seit 1983 der Beitragspflicht. Mit dem GKV-Modernisierungsgesetz wurde im Jahr 2003 die bestehende Ungleichbehandlung von freiwillig Versicherten und Pflichtversicherten beendet. Bis dahin wurde auf Betriebsrenten für pflichtversicherte Rentner nur ein halber Beitrag an die Krankenkassen abgeführt, während für Betriebsrenten bei freiwillig versicherten Rentnern der volle Beitrag gezahlt wurde. (...)
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