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Wolfgang Kubicki
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Frage von Martin J. •

Frage an Wolfgang Kubicki von Martin J. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Dr. Kubicki,

die Rolle Ihrer Kanzlei in der causa Hanno Berger hat mich schockiert, Ihre Einlassungen hierzu - auch auf der Seite abgeordnetenwatch - empfinde ich als herablassend und verantwortungslos. Es gilt der Grundsatz: "Der Anschein ist zu vermeiden."

Dieses Land verfügt über eine Vielzahl hochqualifizierter Fachanwälte ohne Bundestagsmandat. Die Frage, warum diese von Herrn Berger nicht in Anspruch genommen werden, drängt sich unmittelbar auf.

Halten Sie es für denkbar, dass durch Ihre Tätigkeit für Hanno Berger das ohnehin erodierende Vertrauen in jene demokratischen Institutionen geschwächt wird, die Sie als Bundestagsabgeordneter und Bundestagesvizepräsident repräsentieren?

Halten Sie es für möglich, dass die FDP hierdurch erneut dem Anschein der Klientelpolitik ausgesetzt wird und sich das Wahlergebniss von 2013 somit wiederholen könnte?

Mit freundlichem Gruß

M. J.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr J.,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 18. Dezember.

Ich gebe grundsätzlich keine Auskünfte über das Bestehen und Nichtbestehen von Mandatsverhältnissen. Das ist mir auch von Gesetzes wegen untersagt.

Ich möchte aber folgendes hinzufügen: Ich höre des Öfteren, dass Menschen, die nur von und durch die Politik leben, als abgehoben und weltfremd angesehen werden, weil sie angeblich das „wahre“ Leben nicht kennten. Nun höre ich von Ihnen, dass sich Bundestagsabgeordnete, die nicht nur von und durch die Politik leben, an einer Erosion des Vertrauens in demokratische Institutionen schuldig machen könnten. Wir müssen uns nicht wundern, wenn sich immer weniger qualifizierte und eigenständige Menschen für unser Gemeinwesen engagieren. Denn, zu Ende gedacht würde Ihr Gedanke konsequenterweise in ein Berufsverbot für jeden Abgeordneten münden. Denn eine Ausnahme nur für Rechtsanwälte wäre mit Sicherheit nicht durchsetzbar.

Grundsätzlich füge ich hinzu, dass Strafverteidiger keine Taten verteidigen, sondern Menschen, die von Verfassungs wegen einen Anspruch darauf haben, dass das gegen sie geführte Verfahren nach rechtsstaatlichen Grundsätzen durchgeführt wird. Anwälte sind Organe der Rechtspflege - wie Staatsanwälte und Richter auch. Ich verteidige grundsätzlich nur Unschuldige, denn die Frage der Schuld wird von einem Gericht entschieden. Wenn der Einsatz für die Rechtspflege als „Klientelpolitik“ bezeichnet wird, kann ich damit gut leben.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Kubicki

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