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Frage von Kerstin H. •

Entschädigung in Verbindung mit Impfungen rechtens?

Sehr geehrte Herr Kubicki,
Ende 2019 wurde das Entschädigungsgesetz erweitert und ist ab 1.1.24 gültig. Darin wurde festgelegt, dass nicht nur Opfer von Krieg etc. entschädigt werden, sondern auch Geschädigte bei Impfungen (§ 24 Geschädigte durch Schutzimpfungen oder andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe), das bedeutet, wenn man das mit dem Lastenausgleich von 1952 verbindet, welches ja noch immer gültig ist, dass alle in DE lebenden zu einem gewissen Teil enteignet werden könne.
Eine Stellungnahme hierzu wäre sehr hilfreich.

Das Finanzministerium gibt nur Auskunft über die Vergangenheit, keine Antwort für die Zukunft zu Berechnung, Bemessungsgrundlage, Freigrenzen / Freibeträgen, Berechnungszeitpunkt...
Es kann doch nicht sein, dass es zu einem bestehenden Gesetz noch keine Verwaltungsrichtlinien zur Anwendung gibt.

Vielen herzlichen Dank, dass Sie sich diese komplexen Thematik annehmen.

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