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Wolfgang Kubicki
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Frage von Ullrich K. •

Frage an Wolfgang Kubicki von Ullrich K. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Kubicki,

die Goldreserven der Bundesbank lagern zum größten Teil in den USA und Großbritannien, ein kleiner Teil in Frankreich. Meine Fragen diesbezüglich:
1. Warum lagern die Goldreserven nicht in Deutschland?
2. Wie genau ist die Rechtsauffassung der Bundesbank bzgl. der Eigentümerschaft der knapp 3402 Tonnen deutschen Goldes?
3. Sehen Sie das Gold als Eigentum der (unabhängigen) Bundesbank als eigenständiger juristischer Person?
4. Wer genau hätte dann, nach welchen Kriterien, die letzte Verfügungsgewalt über das Gold?

Vielen Dank vorab für Ihre Antwort.

Beste Grüsse
U. Krone

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Krone,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 14. Juni.

Bevor ich auf Ihre Frage eingehen werde, möchte ich Sie darauf hinweisen, dass der schleswig-holsteinische Landtag weder direkt noch indirekt über eine Entscheidungskompetenz bei den Goldreserven der Bundesbank verfügt.

Die von Ihnen gestellten Fragen hatte kürzlich auch der Bundesrechnungshof in seiner jährlichen Prüfung aufgeworfen. Die darin festgestellten Tatsachen wurden der Deutschen Bundesbank weitergeleitet. Mit einer Antwort ist in Kürze zu rechnen. Im Anschluss daran soll sich der Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages umfassend mit den Fragen beschäftigen.

Meines Wissens nach hat es historische Gründe, dass die physische Lagerung der Goldreserven außerhalb des deutschen Hoheitsgebietes erfolgt. Ob diese historischen Gründe einer Lagerung der Goldreserven noch heute begründet sind, wage ich zu bezweifeln. Allerdings ist auch nicht bekannt, welche Transport- und Lagerungskosten bei einer Überführung der Goldreserven nach Deutschland entstehen würden. Ich hoffe, dass der bald veröffentlichte Bericht des Bundesrechnungshofes dazu Stellung bezieht und dies mit konkreten Zahlen unterlegen kann.

Da mir nichts anderes bekannt ist, gehe ich davon aus, dass die Deutsche Bundesbank auch weiterhin Eigentümer der Goldreserven ist. Gewinne aus dem Verkauf der Goldreserven müssen nach § 27 des Bundesbankgesetzes nach Verrechnung und Abzug einer gesetzlichen Rücklage an den Bund abgeführt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Kubicki

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