(...) Derzeit braucht man im Europäischen Parlament mindestens 20 Abgeordnete aus einem Fünftel der Mitgliedstaaten (das entspricht 6 Ländern), um eine Fraktion zu bilden. Die Abgeordneten haben nun entschieden, die Mindestgrenze zur Bildung einer Fraktion auf 25 Abgeordnete heraufzusetzen, die aus einem Viertel der Mitgliedsstaaten kommen müssen (7 Länder). 25 Abgeordnete entsprechen ungefähr 3 % der Gesamtzahl der zukünftigen Europaabgeordneten. (...)
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