
(...) Mit der sofortigen Aberkennung des Doktortitels hat die Universität Bayreuth in rechtlich einwandfreier Weise reagiert. Grund für die Rücknahme war die Tatsache, dass Herr zu Guttenberg gegen Grundsätze wissenschaftlichen Arbeitens verstoßen hat und bei vorheriger Kenntnis dieser Umstände eine Zulassung zur Promotion nicht erfolgt wäre. (...)