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Frage von Roland W. •

Frage an Wolfgang Heubisch von Roland W. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sehr geehrter Herr Dr. Heubisch,

Die an den bayer. Universitäten erhobenen Studienbeiträge sind ausschließlich für die Verbesserung der Lehre vorgesehen.
Ihr Vorgänger Dr. Goppel trat vehement Befürchtungen entgegen, Studienbeiträge könnten dazu verwendet werden, bislang staatlich finanzierte Bereiche in den "studentenfinanzierten" Bereich zu verlagern. Auf die Kritik der Studierendenvertreter, die eine solche Verlagerung fürchteten, reagierte er äußerst ungehalten.
Fälle von derartiger "Zweckentfremdung" der Studienbeiträge wies er scharf zurück und ersuchte die Studierenden, jeden Fall eines solchen Missbrauchs an ihn zu melden und versprach ggf. umgehende Intervention.
Bedauerlicherweise bewahrheiten sich nun die damaligen Befürchtungen der Studierendenvertreter: Für die Universität Regensburg wurden für das kommende Jahr Kürzungen von ca. 3,7 Millionen Euro angekündigt.
Dass diese faktisch zunehmend durch die Studienbeiträge "gegenfinanziert" werden ist kein Geheimnis. Ich möchte hier das "StATUR"-Programm erwähnen, in dessen Rahmen Medizinstudenten praktische Fertigkeiten vermittelt werden sollen. Dieses Programm wird vollständig von Studienbeiträgen finanziert. Von einer "Verbesserung der Lehre" kann man meines Erachtens hier nicht mehr sprechen, denn das "StATUR"-Programm ist mittlerweile zur PFLICHTVERANSTALTUNG für Medizinstudenten erklärt worden.

Ich sehe darin einen ganz klaren Missbrauch der Studienbeiträge und einen Verstoß gegen die Behauptungen ihres Ministeriums, denn laut Aussage ihres Vorgängers waren die Beiträge explizit nie für die Finanzierung von Pflichtveranstaltungen vorgesehen. Zurecht wäre der faktische Rückzug der staatlichen Finanzierung im Hochschulwesen auf Kosten der Studierenden dann nicht mehr zu leugnen.

Ich komme mit diesem Schreiben der Bitte ihres Vorgängers nach, missbräuchliche Verwendung der Studienbeiträge an den Minister zu melden, damit er intervenieren könne und bitte Sie um eine Stellungnahme.

MfG,
Dr. Weisser

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Dr. Weisser,

mit Ihren E-Mails vom 17.11.2010 und 24.01.2011 äußern Sie Bedenken, ob die Errichtung und Betrieb des Studentischen Ausbildungs- und Trainingszentrums der Universität Regensburg („StATUR") an der Fakultät für Medizin der Universität Regensburg der Verbesserung der Studienbedingungen im Sinne von Art. 71 Abs. 1 Satz 2 Bayerisches Hochschulgesetz (BayHSchG) dient und bitten mich um Stellungnahme, ob die Verwendung von Studienbeitragseinnahmen in diesem Fall zu Recht erfolgte. Nach Prüfung der Angelegenheit auf der Grundlage der Stellungnahme der Universität Regensburg und entsprechenden Internetinformationen der Universität kann ich diesbezüglich die hochschulrechtskonforme Verwendung von Studienbeiträgen bestätigen.

Das Studentische Ausbildungs- und Trainingszentrum der Universität Regensburg („StATUR") an der Fakultät für Medizin dient der Verbesserung der praktischen Ausbildung der Medizinstudentinnen und -Studenten im klinischen Studienabschnitt. Hier sollen ärztliche Fähigkeiten und Fertigkeiten erlernt, trainiert, individuell vertieft und optimiert werden. Die Intention ist das Erlernen der verschiedenen Techniken - wie z.B. körperliche Untersuchung, Auskultation, Injektionstechniken, Legen von Blasenkathedern oder Magensonden, einfache chirurgische Nahttechniken - an Puppen und Simulationsmodellen, bevor am Patienten geübt wird. Die Techniken werden im Kleingruppenunterricht von erfahrenen Dozenten vermittelt. Das gleiche Prinzip liegt auch der Erlernung der ärztlichen Gesprächsführung und Anamneseerhebung zugrunde, für die Schauspieler als „standardisierte Patienten" zur Verfügung stehen. Dies geschieht in Ergänzung des Regelstudiums, aber auch darin eingebunden bzw. darauf abgestimmt.

Darüber hinaus haben die Studentinnen und Studenten die Möglichkeit, auf individueller Basis unter Mithilfe und Supervision durch speziell dafür ausgebildete studentische Tutoren zu üben. Das Ziel dieser Ausbildung ist es, die Studierenden erst dann im Rahmen der von der Approbationsordnung vorgeschriebenen Blockkurse (und auch Famulaturen) an Patienten tätig werden zu lassen, wenn sie die Basistechniken beherrschen. Damit werden einerseits die Patienten nicht unnötig belastet, andererseits steigt die Effektivität des Lernens, weil die Studierenden sich ganz auf die Erkrankung des Patienten konzentrieren können.

Aufbau und Betrieb dieses Zentrums wurden von den Studierenden nachdrücklich begrüßt und konnten durch Studiengebühren ermöglicht werden. Laut Auskunft der Universität wird das seit etwa einem Jahr im Vollbetrieb laufende Zentrum von den Studierenden sehr positiv beurteilt und stellt nach Meinung der Studenten und Studentinnen wie der Dozenten eine wesentliche Verbesserung der Studienbedingungen am Klinikum in Regensburg dar. Dies liege an den (verbesserten) Möglichkeiten, an Simulatoren und Phantomen klinische Fertigkeiten zu erlernen und einzuüben, mit standardisierten Patienten Anamnesegespräche zu führen und in Kleingruppen unter Tutoren/Innen zu studieren.

Das Personal zur Durchführung der Pflichtveranstaltungen wird ausschließlich aus staatlichen Mitteln finanziert. Lediglich über das Pflichtangebot hinausgehende nicht verpflichtende Tutorien zur Begleitung, Vertiefung und Ergänzung der Pflichtveranstaltungen und damit zur Verbesserung der Studienbedingungen, werden aus Studienbeiträgen finanziert.

Insgesamt scheint mir gerade das StATUR sehr im Interesse der Studierenden zu liegen. Die Pflichtveranstaltungen könnten selbstverständlich auch ohne dieses Zentrum durchgeführt werden und wurden es ja auch vor dessen Errichtung. Das StATUR trägt aber dazu bei, die Lehrinhalte im Sinne der Studierenden praxisbezogener vermitteln zu können. Damit handelt es sich im besten Sinne um eine Verbesserung der Studienbedingungen. Ich habe gegen diese Verwendung keinerlei Bedenken.

In Ihrer Mail vom 17.11.2010 weisen Sie auch auf vermeintlich drohende Kürzungen von staatlichen Haushaltsmitteln hin. Diese Behauptung entbehrte der Höhe nach schon damals jeglicher Grundlage. Seit Dezember steht aber fest, dass die Universitäten mit keinerlei Kürzungen konfrontiert sein werden. Das Innovationsbündnis mit den Hochschulen kann eingehalten werden. Der Freistaat Bayern hält seine Zusagen in dem wichtigen Bereich der Hochschulbildung trotz verschärften Sparzwängen ein. Ein deutliches Signal der Staatsregierung ist insoweit auch, dass der Hochschulbereich im Vergleich mit anderen Bereichen in den Haushaltsverhandlungen überproportional gut abschneidet.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Wolfgang Heubisch