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Wolfgang Heubisch
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Frage von Chris F. •

Frage an Wolfgang Heubisch von Chris F. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Ich lese gerade auf u.a. Seite, daß Sie Universitäten auffordern, Restmittel von Studiengebühren aufzubrauchen, um einer Diskussion der Absenkung oder gar Abschaffung der Studiengebühren zu entgehen.
Ganz im Gegenteil wollen Sie darstellen, wie nötig diese seien.
"Schlechte" Nachrichten, die Universitäten hätten erneut einen höheren Überschuss als im Vorjahr zu verzeichnen wollen Sie nicht berichten müssen.

Eine Stellungnahme Ihrerseits ist erwünscht.

Quelle:
http://www.bayernleaks.de/

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau/sehr geehrter Herr Förster,

auf Ihre o. g. Anfrage bestätige ich, dass ich mich mit Schreiben vom 19. November 2010 an die Vorsitzenden der Leitungsgremien der bayerischen Hochschulen gewandt und sie gebeten habe, für einen zeitnahen Abfluss der Restmittel aus früheren Erhebungszeiträumen Sorge zu tragen. In diesem Zusammenhang darf ich auch auf die Internetseiten des Staatsministeriums unter http://www.stmwfk.bayern.de/Hochschule/studienbeitraege.aspx verweisen. Dort sind meine beiden Berichte an den Bayerischen Landtag über die Erhebung und Verwendung der Studienbeiträge an den staatlichen Hochschulen in Bayern 2008 und 2009 (Bericht 2008 und 2009) einsehbar. Auch die Berichte der Folgejahre werden dort eingestellt. Diese Berichte enthalten detaillierte Informationen über die Erhebung und Verwendung der Studienbeiträge. Dort sind auch die Restbestände zum Jahresende explizit ausgewiesen. Zudem wird erläutert, warum die Studienbeitragseinnahmen zum 31.12. des laufenden Studienjahres noch gar nicht vollständig ausgegeben sein konnten und welche Gründe einem zeitnahen Mittelabfluss im Übrigen entgegenstehen können. Mit meinem Schreiben an die Hochschulleitungen vom 19.11.2010 habe ich auf die in meinem Bericht an den Bayerischen Landtag genannten Rahmenbedingungen hingewiesen, die einen zeitnahen und vollständigen Mittelabfluss hemmen. Das komplexe Verfahren unter paritätischer Studierendenbeteiligung habe ich dabei nur beispielhaft genannt. Verstehen Sie mich nicht falsch: Die paritätische Studierendenbeteiligung ist wichtig, da die Verbesserung der Studienbedingungen ja im Interesse der Studierenden liegen muss. Andererseits sind demokratische Prozesse aber auch immer mit einem zeitintensiven Abstimmungsprozess verbunden. In meinem Bericht an den Bayerischen Landtag weise ich darüber hinaus auf ein ganzes Bündel von Gründen hin, die einem vollständigen Mittelabfluss naturgemäß entgegenstehen: das Erfordernis von Rückstellungen im Rahmen einer ordnungsgemäßen Haushaltsführung zur Erfüllung etwa von Rückzahlungsverpflichtungen bei Befreiungen von den Studienbeiträgen, insbesondere bei rückwirkenden Befreiungen aufgrund besonderer Leistung; laufende Zahlungsverpflichtungen bei längerfristigen Verbesserungsmaßnahmen wie z.B. die Beschäftigung von unbefristetem Personal oder aber für den Aufbau eines Kapitalstocks, der größere Investitionen zur Verbesserung der Studienbedingungen erst ermöglicht.
Mit meinem Schreiben vom 19.11.2010 wollte ich deutlich machen, dass ich mir dieser Schwierigkeiten bei der Mittelverwendung bewusst bin, mir eine zügige Verwendung der Studienbeiträge aber dennoch ein zentrales Anliegen ist und bleibt. Es muss gewährleistet sein, dass die Studierenden von der Verbesserung der Studienbedingungen als Gegenleistung für die gezahlten Studienbeiträge zeitnah profitieren.
Da ich mir sicher bin, dass alle - die Hochschulleitungen wie die Studierenden - die Beibehaltung der mit den Studienbeitragseinnahmen verbundenen Möglichkeiten einer Verbesserung der Studienbedingungen über die staatliche Grundausstattung hinaus wünschen, habe ich meinen Appell mit entsprechenden Argumenten untermauert. Denn am Erhalt der guten Studienbedingungen an bayerischen Hochschulen im Ländervergleich, die auch auf die Studienbeiträge zurückzuführen sind, ist allen Hochschulverantwortlichen gelegen.
Die Entwicklung des Ausgabeverhaltens zeigt im Übrigen, dass die Mittel für den vorgesehenen Zweck benötigt werden. So wurden 2009 unter Berücksichtigung des Bedarfs für die 2. Hälfte des WS 2009/10 sogar mehr Mittel ausgegeben als Studienbeiträge im Studienjahr eingenommen wurden. Dadurch wurden die zeitweilig aufgelaufenen Guthaben der Hochschulen bereits teilweise entsprechend der Zweckbestimmung verwendet.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Wolfgang Heubisch