(...) Zu 2.) Unser Rentenkonzept sieht eine Verbesserung der Berechnungsgrundlagen vor, die die Abschläge bei Erwerbsminderung abschafft. Üblicherweise gelten gesetzliche Änderungen im Leistungsrecht immer nur für diejenigen, die nach der Gesetzesänderung neu in die Erwerbsminderungsrente eintreten. (...)
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