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Wolfgang Gunkel
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Frage von Alexander E. •

Frage an Wolfgang Gunkel von Alexander E. bezüglich Recht

Grüß Gott, Herr Gunkel!

Sie fordern, die Lagerung "aller Waffen, die in der Lage sind Menschen zu schädigen" in Privathaushalten zu verbieten. Erlaubnispflichtige Waffen sind registriert und liessen sich enteignen; das wir reichlichen Ärger und volle Gefängnisse geben, aber letztlich ist das nur polizeiliche Fleißarbeit.

Wie das mit den Freien Waffen KONKRET laufen soll ist mir nicht klar; hier würde ich Sie um Erläuterung ersuchen.

"Frei" sind zunächst z.B. Druckluftwaffen bis 7,5 Joule - ein von Pathologen festgelegter Wert, der eine Tötung von Menschen ausschließe, aber durchaus schwere Verletzungen ermöglich.

"Frei" sind ferner Armbrüste und Bögen: Tödliche Waffen, mit denen auch schweres Wild sicher erlegt werden kann.

Ferner hätten wir dann noch Schwerter, Kampfmesser, Lanzen, Säbel usw. - gerade im Rahmen des "Reenactment" Hobbies vor allem im Bereich "Mittelalter" wurden solche Dinge in grossen Zahlen in Umlauf gebracht.

Ganz vergessen habe ich die vielen, teils historischen Vorderlade-Waffen, die allerdings zum Einsatz einer Treibladung bedürfen, die im Unterschied zur Waffe nicht frei erhältich ist.

All dies und vieles mehr, dass ich vergessen habe, sind Waffen, die zur Tötung oder schweren Schädigung von Menschen konstruktionsbedingt geeignet sind - dennoch gibt es keinerlei Möglichkeiten zu ermitteln, wer solcherlei besitzt.

Wie soll eine zentrale Einlagerung bzw. Enteignung hier bitte in der Praxis ablaufen? Sicher haben Sie dazu Überlegungen angestellt; lassen Sie uns das bitte wissen.

Für Ihre Auskunft bedanke ich mich im vorab und möchte Ihnen an dieser Stelle noch die Lektüre von Heinrich Heine ("Aus Krähenwinkels Schreckenstage") und der Bibel nahelegen: Kain erschlug seinen Bruder Abel mit einem Stein, den er vom Boden des Ackers, auf dem Beide tätig waren aufhob.

Noch einen schönen Tag!

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Eisnecker,

Das Verbot von Steinen auf Äckern wird nicht im Innenausschuss, sondern von den zuständigen Kollegen im Agrarausschuss behandelt. Sehr zur Freude der deutschen Bauern plant die SPD-Fraktion bereits eine Initiative in diese Richtung.

Im Ernst: Eine freie Gesellschaft wie unsere kann keinen umfassenden Schutz vor Verbrechen gewährleisten. Wir können aber sehr wohl abwägen, in welchem Verhältnis die Freiheit (oder: Bequemlichkeit) des einzelnen Sportschützen oder Freizeit-Jägers zu dem garantierten Recht der Menschen auf Schutz vor der missbräuchlichen Verwendung von Schusswaffen steht.

Sammlern von Waffen ist ohne weiteres zuzumuten, dass ihre Sammelstücke funktionsuntüchtig gemacht werden und somit keine Gefahr für die Allgemeinheit mehr darstellen.

Der Schiessport wird immer im Vereinskontext stattfinden, daher ist die Lagerung der Waffen in den Sportstätten völlig zumutbar.

Der unkontrollierten Verbreitung von Schusswaffen z.B. zu Sammelzwecken soll durch ein zentrales Waffenregister Einhalt geboten werden. So kann auch eine Obergrenze für Waffen in Privathand festgelegt und kontrolliert werden. Das dies alles nicht vor krimineller Motivation schützt und nicht verhindern kann, dass illegal Waffen beschafft werden, steht außer Frage.

Aber Sportschützen und Jäger werden sich an die gesetzlichen Rahmenbedingungen halten und so dazu beitragen, dass die Lagerung von Schusswaffen im privaten Rahmen ausgeschlossen werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Gunkel