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Wolfgang Gunkel
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Frage von Thomas W. •

Frage an Wolfgang Gunkel von Thomas W.

Sehr geehrter Herr Gunkel,

wie ich auf abgeordnetenwatch.de gesehen habe, haben Sie in der Abstimmung zur "(Drucksache 18/7551) Zur Untersagung der Fracking-Technik" gegen den Gesetzesentwurf gestimmt.

Ich muss an dieser Stelle gestehen, dass ich von dieser Entscheidung sehr enttäuscht bin, da ich im Fracking eine große Gefahr für unsere Umwelt und unser Grundwasser sehe.

Unterstützen Sie die Risikotechnologie Fracking?
Würden Sie einen Einsatz von Fracking in Deutschland befürworten?

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Walther
Drebach, Erzgebirgskreis

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Walther,

Sie beziehen sich auf die Anträge der Fraktion Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen, die gestern Anträge zum Thema Fracking ohne Debatte sofort zur Abstimmung gestellt haben. Nach meiner Meinung ist das kein parlamentarisch seriöses Verhalten, wenn Anträge abgestimmt werden, ohne dass es die Gelegenheit zu einer inhaltlichen Auseinandersetzung gibt. Diese Art von Schaufensteranträgen dient nur dazu, sich eine Vorlage für eine durchsichtige Kampagne in den betroffenen Wahlkreisen zu verschaffen.
„Trinkwasser und Gesundheit haben für uns absoluten Vorrang.“ Diese Festlegung aus dem Koalitionsvertrag im Kapitel zum Thema Fracking ist für mich Maßstab für das Handeln in der Großen Koalition. Die SPD-Fraktion will ein Gesetz, das die Umweltstandards für die bereits vorhandene Erdgasförderung verschärft. Die SPD will klare Regelungen und Rechtssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger, für Behörden und für Unternehmen schaffen.
Nach heutigen Erkenntnissen ist Fracking von Schiefer- und Kohleflözgas nicht verantwortbar. Die Risiken für Mensch und Umwelt überwiegen die potenziellen wirtschaftlichen Chancen. Um Wissenslücken zu schließen, hält die SPD in diesem Bereich allenfalls Erprobungsmaßnahmen in eng begrenztem Rahmen und unter strenger wissenschaftlicher und umweltfachlicher Aufsicht mit dem Zweck für zulässig, die Auswirkungen der Maßnahmen auf die Umwelt, insbesondere den Untergrund und den Wasserhaushalt, wissenschaftlich zu erforschen.
Es wird sich nur gemeinsam mit den Bundesländern Akzeptanz für solche Erprobungsmaßnahmen gewinnen lassen. Deshalb soll gemäß des Koalitionsvertrags eine Beteiligung der Länder im Rahmen möglicher Probebohrungen angestrebt werden.
Derzeit halten sich die Erdgasfirmen an ein faktisches Moratorium, in der Erwartung eines Gesetzes mit neuen gesetzlichen Regelungen. Das gibt auf Dauer keine Rechtssicherheit und gefährdet Arbeitsplätze in der seit über 50 Jahren in Deutschland praktizierten, herkömmlichen Erdgasförderung.
Ein undifferenziertes Verbot, wie von Grünen und Linken gefordert, konnte sich auch im Bundesrat nicht durchsetzen, obwohl Grüne und auch Linke an zahlreichen Landesregierungen beteiligt sind. Auch in den Ländern, in denen sie Verantwortung tragen wurde bislang nirgends ein generelles Förderverbot für bereits vorhandene Fördermethoden ausgesprochen.
Die Große Koalition hat auf Grundlage von Gesetzentwürfen aus dem Bundesumweltministerium und dem Bundeswirtschaftsministerium bereits zahlreiche Verbesserungen vereinbaren können. Die SPD-Fraktion setzt nunmehr auf die Einigungsfähigkeit innerhalb der Großen Koalition und wir erwarten vom Koalitionspartner, das Regelungspaket zügig mit uns zusammen umzusetzen. Würde es nicht verabschiedet, bestünde die Gefahr, dass die derzeit auf Eis liegenden Anträge der Unternehmen neu gestellt werden. Einen Schutz gibt es dann allein in Wasserschutzgebieten in den Kernzonen, nicht aber den notwendigen weitergehenden Schutz der Oberflächengewässer oder auch des Wassers für Lebensmittel und Mineralquellen. Zudem soll mit dem Gesetz eine Beweislastumkehr bei Bergschäden aufgrund von Erdbeben eingeführt werden, die durch konventionelle Erdgasförderung hervorgerufen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Gunkel, MdB