(...) hätten Sie Ihre Frage von Anfang an sachlich gestellt und sich nach dem Grund meines Fernbleibens von der Abstimmung am 19.08.2015 erkundigt, so hätte ich Ihnen geantwortet, dass ich krank war und deshalb meine Stimmabgabe nicht möglich war (Sie können übrigens im Protokoll des Deutschen Bundestages nachsehen, dass ich ordnungsgemäß mit einem entsprechenden Attest beim Präsidenten des Deutschen Bundestages entschuldigt bin.). Ihre Frage ging aber gleich von der polemischen Unterstellung aus, dass ich aus niederen Beweggründen handele und mir deshalb wohl mein Urlaub wichtiger gewesen sei. (...)
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