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Wolfgang Berger
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Frage von Harald D. •

Frage an Wolfgang Berger von Harald D. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Dr. Wolfgang Berger,

Das Grundgesetz wurde seit 1945 bereits 151 mal bedarfsgerecht geändert. Nicht unbedingt zum Vorteil der deutschen Staatsbürger.

In 2009 haben die Bürger erstmals die Möglichkeit explizit durch parteilose Direktkandidaten bundesweit und NUR mit der Erststimme GG Art. 20 Abs. 2 zu realisieren. GG Art. 20 Abs.2 lautet: alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

Die politisch wirtschaflichen Ereignisse geben Anlass, dass es den Vertretern im Bundestag nicht länger ohne Abstimmungsrecht der Bürger gestattet werden sollte, das Informations- und Akteneinsichtsrecht der Bürger den Parlamentsbürgern nicht als Pflicht anzusehen.

Sicherlich ist Ihnen bekannt, dass der Direktkandidat, der die meisten Erststimmen in seinem Wahlkreis erhält, ein sicheres Mandat im Bundestag hat.

Werden Sie mein Bürgerrecht, "Abstimmungsrecht" für mich im Bundestag einführen?

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Antwort von
Willi-Weise-Projekt

Guten Tag Herr Dietert,

ich freue mich über Ihre Frage beantworte sie mit JA. In unserer gegenwärtigen Rechtsverfassung geht die Staatsgewalt nicht vom Volke aus, sondern von Interessengruppen und ihren Lobbyisten. Ich möchte über das Instrument von "Bürgergutachten", die mit den Methoden der "Open Space Methode" verfasst werden, die interessierten Mitbürger unseres Wahlkreises in die Entscheidungen einbeziehen.

Viele Grüße
Wolfgang Berger