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Winfried Mack
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Frage von Helmut K. •

Frage an Winfried Mack von Helmut K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Mack,

Ich kenne mich mit dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag nicht sonderlich aus, aber kann es sein, dass man trotz mehrmonatigen Auslandsaufenthalt, man sich nicht von den Rundfunkgebühren befreien lassen kann, obwohl der eigene Haushalt für diese Zeit geschlossen (aufgegeben) ist.

mir wurde mitgeteilt, dass Ich soll alle meine Rundfunkempfangsgeräte aus meinem Haushalt in einen anderen Haushalt welcher Rundfunkgebühren bezahlt deponieren...

Ich frage mich was soll das?

Erbitte Rat, und Klärung

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Krug,

grundsätzlich gilt, dass nur bei einem eindeutig begründeten längeren Auslands- oder Inlandsaufenthalt, der Besitzer von Rundfunk- und Fernsehgeräten von der GEZ-Pflicht befreit werden kann. Das bedeutet konkret: Liegt eine ausländische Studienbescheinigung, Arbeitgeberbescheinigung, Attest etc. vor oder Gleichwertiges, das den längeren Aufenthalt in einem anderen Bundesland deutlich darlegt, sieht die GEZ in der Regel davon ab, für den Zeitraum der Abwesenheit Gebühren einzuziehen. Es liegt aber in ihrem Ermessungsspielraum, ob die Geräte für diesen Zeitraum abgemeldet und erst nach der Rückkehr wieder angemeldet werden. Die GEZ kann nämlich davon ausgehen, dass die Wohnung in der Zwischenzeit anderweitig genutzt wird (Zwischenvermietung, etc.) und somit Rundfunk- und Fernsehgeräte genutzt werden. Deshalb ist der detaillierte Nachweis der Nichtbenutzung der Wohnung in der Zeit der Abwesenheit so wichtig. Ansonsten müssen die Gebühren weiter bezahlt werden.

Die angesprochene „Ausquartierung“ der Geräte bei einem Nachbarn ist im Übrigen ein gangbarer und nicht seltener Weg, eine Unterbrechung der Gebührenzahlung zu erreichen. Sind keine Geräte in der Wohnung, können auch keine Programme empfangen werden. Und da für Zweitgeräte gilt, dass sie von der Rundfunkgebühr befreit sind, hat der Nachbar, der die Geräte annimmt, keine finanziellen Folgen zu befürchten.

Generell ist aber immer ein Gespräch mit der GEZ zu empfehlen und dabei die Gründe für eine längere Abmeldung der Geräte präzise darzulegen. Rückfragen haben bestätigt, dass dann die GEZ einsichtig ist und Befreiungen anerkennt. Es gilt aber immer die Einzelfallbetrachtung.

Mit freundlichen Grüßen
Winfried Mack

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