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Frage von Marlies F. •

Frage an Winfried Hermann von Marlies F. bezüglich Soziale Sicherung

Bei unserem Seniorentreff und div. Stammtischen werden Rentenfragen selbstverständlich mit großem Interesse diskutiert. Der Presse entnehme ich, dass für die Mitglieder der letzen DDR-Regierung für die halbjährige Tätigkeit ab dem 55. Lebensjahr eine Pension von E 1000 bezahlt werden soll. Viele unserer Teilnehmer erreichen diesen Satz nicht für ihre gesamte Lebensleistung. Beispielhaft darf ich meine Vita anführen. Geboren 1936, Volksschule, kaufm. Lehre, mit 21 Jahren geheiratet, 3 Kinder (geboren 1957, 1959,1967), soweit möglich Heimarbeit, Aushilfsarbeiten, Mithilfe im elterlichen Betrieb. Ehemann höh. Beamter. 1975 zwei kleine Kinder des Bruders als Pflegekinder in den Haushalt aufgenommen( beide Kinder für 3 Jahre, eines für 12 Jahre), weil Mutter verstorben. Seit dem 65. Lebensjahr erhalte ich eine Rente von knapp E 170.
Unser Familienauskommen ist gesichert, solange mein Mann Pension bezieht. Sterbe ich vor ihm, bekommt er keine Abzüge, stirbt er früher, erhalte ich 60 %. Dann wird es karg.

Meine konkrete Frage an Sie: Halten Sie es tatsächlich gerechtfertigt, dass eine halbjährige Regierungstätigkeit 6-mal mehr wert ist als das Lebenswerk einer Mutter, Pflegemutter, Hausfrau und z.T. Mitverdienerin und dass die Regierungsmitglieder zudem 10 Jahre früher in den Genuss der Pension kommen?

Wäre es nicht gerechter, wenn bei der Rente die Familienleistung angerechnet würde, d.h. dass beim Ableben eines Partners der andere einen gekürzten Teil erhält und nicht alles auf den Haupterwerber fixiert wäre?
Ich gehe davon aus, dass es Ihrerseits keine Einwände gibt, dass ich die Antwort in div. Zirkeln bekanntmache.

Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüssen M.Feucht

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