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Waltraud Wolff
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Frage von Christian U. •

Frage an Waltraud Wolff von Christian U. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Werte Frau Wolf,

Vielen Dank für Ihre Antwort zum Thema Vorratsdatenspeicherung. Es überrascht mich wie vertraut Sie mit dem Thema sind und trotzdem dafür stimmen möchten.

In den zur benannten Anhörung verfügbaren Presseartikeln klingt das schon anders. Die Evaluation ist ja jetzt im Gesetz leider haben solche Maßnahmen in der Vergangenheit quasi keine Wirkung gezeigt.

Zu den Journalisten: Sie sind nur in gewerblicher Tätigkeit ausgenommen. Blogger z.b. werden klar kriminalisiert selbst wenn Sie einne Presseausweis haben. Ich verfolge gespannt den Geheimdienst Untersuchungsauschuss. Dort wird aktuell sehr klar wie Bundesregierung in Ihrer Aufsichtsfunktion und BND gegen die Bevölkerung arbeitet. Viele der Informationen wurden dort von Wisleblowern die die Machenschaften nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren konnten "herausgetragen" genau dieses Verhlten soll zusätzlich kriminalisiert werden. Das find ich Moralisch für höchst bedenklich.

Ich find das hier besonders bezeichnend da bei der VDS niemand nutzen belegen konnte incl in den 2 Jahren in denen wir Sie schon hatten. Weiterhin hat sich nicht viel bezüglich der Verfassungstauglichkeit getan. Selbst der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat dem aktuellen Gesetz schon bescheinigt das es mit dem Grundrecht nicht vereinbar ist. Zitat "Der Gesetzentwurf zur umstrittenen Vorratsdatenspeicherung erfüllt offenbar nicht alle verfassungs- und europarechtlichen Vorgaben." Wenn wir bei solch offensichtlichen Themen auf unsere Abgeordneten keinen Einfluss haben, welchen Wert hat das Parlament dann ?

Die meisten Abgeordneten stimmen immer mit ihrer Fraktion. Ist hier nicht der Gedanke das Sie die Stimmung in Ihrem Wahlkreis vertreten ? Wobei ich nicht meine Meinung als "Die Stimmung" betrachte. Bezeichnend find ich aber das keine Stichhaltigen Argumente für dieses Gesetz in Ihrer Antwort kamen und Sie trotzdem dafür stimmen werden.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Ulrich,

Heiko Maas hat in seiner Rede zur 2. und 3. Lesung deutlich dargestellt, dass Journalisten nicht von der Datenhehlerei betroffen sind:

"Wir stellen außerdem sicher, dass Journalisten durch den neuen Straftatbestand nicht beeinträchtigt werden. Ihre Tätigkeit wird von diesem Straftatbestand nicht erfasst; das schreiben wir sogar explizit ins Gesetz. Dabei ist es nicht erforderlich, dass der Journalist schon bei der Beschaffung der Daten eine konkrete Veröffentlichung vor Augen oder einen Artikel in der Schublade hat. Geschützt werden zwar nicht die rein privaten Aktivitäten eines Journalisten, aber es reicht, wenn die Handlungen der Recherche dienen und in eine Veröffentlichung münden können. Insofern ist vieles, was in den letzten Wochen zu diesem Thema gesagt und veröffentlicht wurde, einfach völlig falsch. Ich bitte, das zu berücksichtigen. Damit diese Bestimmung wirkt, gilt der Tatbestandsausschluss nicht nur für hauptberufliche Journalisten, sondern er schützt auch freie Mitarbeiter und nebenberufliche Journalisten, und auch Blogger können sich grundsätzlich darauf berufen. Das heißt, es gibt an der Stelle keine Schutzlücke."

So hat es Heiko Maas dargestellt, ich schließe mich hier der Rechtsauffassung des Justizministers an.

Ich sehe, dass Sie hier eine andere Auffassung haben. Das betrifft auch die Frage nach den stichhaltigen Argumenten. Ich hatte ja in der Antwort auf Ihre erste Frage bereits darauf hingewiesen, dass in der Anhörung im Rechtsausschuss - aus meiner Sicht - durchaus plausibel der Nutzen einer Speicherung von Verkehrsdaten dargestellt wurde. Für mich ist das stichhaltig, aber auch hier haben wir offensichtlich unterschiedliche Auffassungen.

Freundliche Grüße
Waltraud Wolff